Arbeiten mit HIV
Gleich eines vorneweg: Menschen mit HIV können in allen Berufen arbeiten. Im Joballtag besteht kein Übertragungsrisiko, wenn die üblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden – auch nicht bei Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen, Gastronomie oder Lebensmittelindustrie. Ein Berufsverbot gibt es nur für Sexarbeit. Dank moderner Therapien sind Menschen mit HIV genauso belastbar wie ihre Kolleg:innen. Sie sind auch nicht öfter krankgeschrieben als der Durchschnitt.
Mit diesem Artikel möchten wir:
- Fragen zu den Rechten von Beschäftigten mit HIV im Arbeitskontext beantworten
- Tipps geben, wie sich Betroffene gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren können
Muss ich beim Bewerbungsgespräch sagen, dass ich HIV-positiv bin?
In den allermeisten Fällen: Nein! Sollten Sie danach gefragt werden, müssen Sie nicht antworten. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre – und Informationen über Ihre Gesundheit gehören da definitiv dazu!
Ausnahmen
Ausnahmen können für Berufe gelten, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Risiko zum Austausch von Körperflüssigkeiten (z.B. Blut) bestehen kann. Hierbei ist immer im konkreten Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer:innen und dem Informationsrecht der Arbeitgeber:innen und dessen Fürsorgepflicht abzuwägen. Auch bei Berufen mit Reisetätigkeiten (z.B. Pilot:innen, Flugbegleiter:innen) kann es zulässig sein, dass ArbeitgeberInnen nach dem HIV-Status fragen, denn in manchen Ländern gibt es Einreisebeschränkungen für HIV-positive Menschen.
Tipp
Darf bei der Einstellungsuntersuchung ein HIV-Test verlangt werden?
Nein. Da es in der Regel kein Übertragungsrisiko im Beruf gibt, spielt der HIV-Status in den meisten Fällen auch keine Rolle!
Ich werde diskriminiert, weil ich HIV-positiv bin. Was kann ich tun?
Sie erleben beruflich Nachteile, weil Sie HIV-positiv sind? Sie bekommen z.B. deswegen eine Stelle nicht, werden von Vorgesetzten oder Kolleg:innen belästigt oder in keine wichtigen Projekte eingebunden, weil man Sie nicht für belastbar hält oder andere Vorbehalte hat? Bitte melden Sie sich bei Ihrer Fachgewerkschaft oder Ihrer Arbeiterkammer! Wir beraten Sie, was die nächsten Schritte sein können, um dagegen vorzugehen.
Denn Sie haben Rechte!
- Aufgrund der Diagnose HIV-positiv dürfen Sie nicht schlechter behandelt werden als andere Arbeitnehmer:innen.
- Das Behinderteneinstellungsgesetz schützt Sie vor Diskriminierung. Maßgeblich für das Vorliegen einer Behinderung ist nicht deren Grad, sondern nur der Umstand, dass sich daran eine Diskriminierung knüpfen kann.
- Der Arbeitgeber muss Ihnen die gleichen Rechte wie den anderen Arbeitnehmer:innen einräumen und bei Belästigung Abhilfe schaffen.
Ich möchte meine Krankheit nicht länger verheimlichen. Eine gute Idee?
Sie haben bisher gegenüber Arbeitgeber:in und Kolleg:innen verschwiegen, dass Sie HIV-positiv sind? Sie sind in bester Gesellschaft! Sehr viele Betroffene halten das so. Andere wollen kein Geheimnis (mehr) daraus machen. Sie empfinden diese Offenheit als entlastend und erleben damit Positives wie Negatives. Wenn auch Sie im Berufskontext offen mit Ihrer Krankheit umgehen möchten, lohnt es sich, sich professionell begleiten zu lassen. Oder mit anderen Betroffenen Zweifel und erste Erfahrungen zu reflektieren.
Tipp
„positiv arbeiten“: Betriebe gegen Diskriminierung
Manche Betriebe sprechen sich aktiv für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben aus und machen deutlich: Bei uns sind HIV-positive MitarbeiterInnen willkommen. Dazu zählt auch die Arbeiterkammer! Finden Sie mehr dazu unter www.positiv-arbeiten.at