Lehrlingsausweis
Den Lehrlingsausweis kannst du online beantragen. Voraussetzung: du hast eine Lehrstelle im Burgenland.
Für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sowie für Personen, die in einem Lehrberuf in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen (z.B. in einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte) ausgebildet werden, besteht Berufsschulpflicht. Diese beginnt bereits mit Eintritt in das Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende.
Die Berufsschule ist damit – neben dem Lehrbetrieb – der zweite Partner des Lehrlings im Rahmen der dualen Ausbildung.
Der/Die Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling binnen 2 Wochen nach Abschluss des Lehrvertrages bei der Berufsschule anzumelden. Für den Berufsschulbesuch ist der Lehrling dienstfrei zu stellen und erhält weiterhin sein Lehrlingseinkommen. Erfolgt die Anmeldung zu spät oder gar nicht, macht sich der/die Lehrberechtigte strafbar.
Im Burgenland erfolgt der Besuch der Berufsschule in Lehrgängen, die in etwa 10 Wochen dauern. Es gibt vier Berufsschulen – in Eisenstadt, Mattersburg, Oberwart und Pinkafeld. In anderen Bundesländern wie zB. in Wien gibt es auch Ganzjährige Berufsschulen, d.h. der Berufsschulbesuch erfolgt tageweise (1 oder 1,5 Tage pro Woche).
Welche Lehrberufe an den vier burgenländischen Berufsschulen eingeschult bzw. unterrichtet werden und wie du mit der Schule in Kontakt treten kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
Wird dein Lehrberuf nicht an einer burgenländischen Berufsschule angeboten, wirst du in einer Berufsschule in einem anderen Bundesland eingeschult. Welche „deine“ Berufsschule ist, erfährst du in deinem Ausbildungsbetrieb.
Landesberufsschule Eisenstadt
Gölbeszeile 10-12
7000 Eisenstadt
T: +43 2682 633 03-22
E: office@bs-eisenstadt.at
Lehrberufe
Berufsschule Mattersburg
Bahnstraße 41
7210 Mattersburg
T: +43 2626 676 51
E: direktion@bs-mattersburg.at
Lehrberufe
Berufsschule Oberwart
Schulgasse 32
7400 Oberwart
T: +43 3352 323 62
E: direktion@bs-oberwart.at
Lehrberufe
Landesberufsschule Pinkafeld
Schlossgasse 1, PF 18
7423 Pinkafeld
T: +43 3357 422 71-0
E: office@bs-pinkafeld.at
Lehrberufe
Ist die Berufsschule zu weit vom Wohnort entfernt und ist dem Lehrling eine tägliche An- und Abreise nicht möglich, macht dies oft eine Unterbringung in einem Internat erforderlich. Die Kosten für die Unterbringung im Berufsschulinternat muss nicht vom Lehrling selbst, sondern vielmehr vom Lehrbetrieb bezahlt werden. Der/Die Lehrberechtigte kann jedoch einen Ersatz dieser Kosten bei der für ihn zuständigen Lehrlingsstelle beantragen.
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