Lehrlingsausweis
Den Lehrlingsausweis kannst du ab sofort online beantragen. Voraussetzung: du hast eine Lehrstelle im Burgenland.
Wichtig!
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.
Achtung!
Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden!
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