Wochengeld für freie Dienst­nehmer­innen

Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Ent­bind­ung und für die ersten acht Wochen nach der Ent­bind­ung.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienst­nehmer­in erhalten Sie den Fixbetrag von 12,19 Euro (Stand 2026) täglich.

Achtung!

Geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmerinnen ohne Selbstversicherung erhalten kein Wochengeld.

Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsverdienstes ohne Sachbezüge der 3 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.

Wichtig!

Die Arbeitgeber:innen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Krankenversicherung (meist ÖGK) inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.


Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt 

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Sozialrecht
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