Helm, Blinker, 0,5 Promille: Neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes
Am 1. Mai 2026 treten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese zielt dabei auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr ab. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Für E-Scooter-Fahrer:innen gibt es mehrere Änderungen: Künftig darf man weder andere Personen mitnehmen noch Waren transportieren. Außerdem gilt eine Helmpflicht für alle unter 16 Jahren. Diese Maßnahme soll insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmende besser schützen, da sie im Falle eines Sturzes besonders gefährdet sind. Auch die technische Ausstattung der E-Scooter wird erweitert: Künftig müssen alle Geräte mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Senkung der Promillegrenze von bisher 0,8 auf 0,5 Promille. Damit wird die Gleichstellung mit den allgemeinen Alkoholgrenzen im Straßenverkehr angestrebt. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol am Steuer – auch bei E-Scootern – zu schärfen und die Unfallzahlen zu senken.
Auch für E-Bikes gibt es eine neue Vorschrift: Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr müssen künftig einen Helm tragen. Diese Regelung soll dazu beitragen, Kopfverletzungen zu vermeiden und die Sicherheit im Alltagsverkehr sowie in der Freizeit zu erhöhen.
Insgesamt zeigt die Novelle eine klare Richtung: Die steigende Nutzung von E-Scootern und E-Bikes wird nun sicherer: Für alle Pendler:innen, die nun vermehrt mit alternativen Fortbewegungsmitteln in die Arbeit fahren, ihre Kinder in den Kindergarten und die Schule bringen sowie die Freizeit genießen. Vor allem für Kinder und Jugendliche, die den Helm beim fahren aufsetzen müssen.