Lohnpfändung
Ihnen wachsen die Schulden über den Kopf? Sie können die Raten für das Möbelhaus oder die Alimente für Ihr Kind nicht mehr zahlen? In diesen Fällen können die Gläubiger (z.B. Möbelhaus oder das unterhaltsberechtigte Kind) zu Gericht gehen und eine Lohnpfändung beantragen. Das heißt, sie versuchen, sich das Geld direkt vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu holen. Erfahren Sie hier, wie die Lohnpfändung in Österreich geregelt ist und was Sie tun können, um Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.
Wie erfahre ich, dass mein Lohn gepfändet wird?
Das Gericht verständigt Sie, wenn ein Antrag auf Lohnpfändung gestellt wurde.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber dabei?
Wenn das Gericht den Antrag auf Lohnpfändung bewilligt, wird Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin als „Drittschuldner“ informiert.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss
- eine Drittschuldnererklärung abgeben
- den pfändbaren Teil Ihres Einkommens berechnen und
- diesen Teil an die Gläubigerin oder den Gläubiger überweisen.
Was darf gepfändet werden?
- Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses können alle Entgeltbestandteile gepfändet werden, zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Zulagen, Entgelt für Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Auch alle Beendigungsansprüche können gepfändet werden, z.B. Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung.
Was darf nicht gepfändet werden?
Aufwandsentschädigungen, die einen Mehraufwand abgelten, dürfen nicht gepfändet werden, zum Beispiel Taggeld oder Kilometergeld.
Wichtig!
Wie viel darf gepfändet werden?
Das hängt ab von:
- der Höhe Ihres Nettoeinkommens,
- ob Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten und
- ob Sie Unterhaltspflichten haben.
Dürfen meine gesamten Einkünfte gepfändet werden?
Nein. Natürlich muss Ihnen etwas zum Leben bleiben. Die Exekutionsordnung regelt genau, wie viel das ist. Dieser unpfändbare Mindestbetrag ist das sogenannte Existenzminimum. Das Existenzminimum ist um 25% niedriger, wenn Sie wegen Unterhaltspflichten gepfändet werden – und nicht wegen anderer Schulden (z.B. bei einem Onlinehändler).
Tipp
Weitere Informationen zur Lohnpfändung stehen Ihnen auf der Homepage der Schuldnerberatung Wien unter Gehalts- und Lohnpfändung | Schuldnerberatung Wien (schuldnerberatung-wien.at) zur Verfügung.
Wie Sie finanziell wieder auf die Beine kommen
Wenn eine Lohnpfändung im Raum steht, ist das meist ein großer Schock. Aber bitte verlieren Sie jetzt nicht den Mut. Werden Sie aktiv und suchen Sie sich professionelle Unterstützung – dann vielleicht lässt sich die Lohnpfändung sogar verhindern!