Be­zahl­ung von freien Dienst­nehmer­:innen

Entgeltabrechnung oder Honorarnote?

Gesetzlich gibt’s leider keine klaren Regeln. In der Praxis läuft es aber meist so:

Sie stellen eine Honorarnote für Ihre geleistete Arbeit aus. Die Dienstgeberin oder der Dienstgeber bezahlt Ihnen diesen Betrag minus der Sozialversicherungsbeiträge, denn die muss er bei der Österreichischen Gesundheitskasse abführen. Manche Dienstgeber:innen stellen dafür eine Entgeltabrechnung aus – aber darauf besteht kein Anspruch.

Achtung!

Der Dienstgeber oder die Dienstgeberin muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden, bevor Sie noch zu arbeiten beginnen und Ihnen sofort eine bestätigte Kopie der Anmeldung geben. Vergewissern Sie sich, dass Sie auch tatsächlich angemeldet sind!

Wie viel wird bezahlt?

Bezahlt wird üblicherweise nach Stunden. Leider können sich freie Dienstnehmer:innen auf keinen Mindestlohntarif oder Kollektivvertrag berufen.

Wann kommt das Geld?

Vereinbaren Sie mit Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber unbedingt schriftlich, wann Sie Ihr Geld bekommen müssen. Rechtlich ist nämlich nicht klar, ob die Fälligkeitsregelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Anwendung kommen. 

Was tun, wenn nicht bezahlt wird?

Fordern Sie Ihren Dienstgeber oder Ihre Dienstgeberin schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu zahlen, was Ihnen zusteht. "Angemessen" sind in der Regel 10 bis 14 Tage. Zahlt er dann immer noch nicht, dann wenden Sie sich an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer!

AK Tipp: Arbeitszeit gut dokumentieren!

Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit genau. Nur so können Sie Ihre Honorarnote stichhaltig argumentieren bzw. die Entgeltabrechnung überprüfen. Genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind im Ernstfall auch ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, gibt es den AK Zeitspeicher, der allen kostenlos zur Verfügung steht.

Steuern

Mit einem freien Dienstvertrag sind Sie steuerrechtlich gesehen eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer. Für die Versteuerung Ihrer Honorare müssen Sie daher selbst sorgen und eine jährliche Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgeben. Unter Umständen sind Sie auch umsatzsteuerpflichtig. Nähere Infos finden Sie im Bereich Steuerrecht.