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Parken, Autos © AdobeStock_139070233, AdobeStock_139070233

Aus für Gratisparken in Wien

Mehr als 102.000 Burgenländer:innen pendeln täglich zur Arbeit. Rund 25.000 von ihnen haben ihren Arbeitsplatz in Wien. Ab 1. März 2022 wird es für sie keine Möglichkeiten mehr geben gratis zu Parken. Flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl in jedem Bezirk werden dann zur Realität. Wo können Pendler:innen Ausnahmebewilligungen beantragen, wer hat darauf Anspruch, kann ich auf Öffis umsteigen und wo gibt es günstige Parkhäuser, die genutzt werden können? Diese und andere wichtige Fragen beantwortet die AK Burgenland auf dieser Seite. Sollte es künftig Änderungen der Regelungen geben, sind diese ebenfalls hier aktuell zu finden. 

Wienweites Parkpickerl

Mit 1. März 2022 werden in jedem Bezirk flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner:innen (Hauptwohnsitz Wien) eingeführt. Der Preis und die Parkdauer werden für alle Bezirke vereinheitlicht. Ab 1. März 2022 gilt die Kurzparkzone von 9 bis 22 Uhr und die Parkdauer wird auf 2 Stunden reduziert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in ganz Wien nur mehr mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt. Parken ohne Gebühr ist dann im Großteil Wiens nicht mehr möglich. Nähere Details dazu sind hier abrufbar. Anschließend im Karteninhalt bei Parken, Kurzparkzone ab 1.3.2022 anhaken.

Seit Dezember 2021 kann das ab März 2022 gültige Parkpickerl beantragt und alle Informationen zur Geltung können erhalten werden.

Ausnahmebewilligungen für den Parkchip

Parkchip für Beschäftigte – Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen:

  • Beschäftigte mit einer regelmäßigen Dienstzeit außerhalb der Betriebszeit der öffentlichen Verkehrsmittel im VOR in der Zone 100 (Arbeitsbeginn vor 5:30 Uhr bzw. Arbeitsende nach 24:00 Uhr), sodass ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann. Die Benützung von Park & Ride Anlagen ist zumutbar[1];
  • Das Erreichen der Arbeitsstätte ist ohne Kraftfahrzeug nicht möglich
  • Kopie des Zulassungsscheins (ggf. Überlassungserklärung)
  • Bestätigung der Dienstgeber:in über den Arbeitsort des Beschäftigten und die Öffnungszeiten des Betriebes

Weitere Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie hier.  

ANTRAG

für die Parkkarte bzw. den Parkchip

Kosten: 120 Euro + Verwaltungsabgaben = zwischen 160 und 170 Euro pro Jahr
 
Des Weiteren gibt es eine Möglichkeit einer Antragsberatung für Beschäftigte, die am Anfang oder Ende der Dienstzeit kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können:

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Parkraumbewirtschaftung
3. Sechskrügelgasse 11
Telefon: +43 1 4000-3830
Hotline: +43 1 95559 (auch für Antragsberatung!)
Fax: +43 1 4000-99-38378

E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at 

AK TIPP

  • Sollten nicht alle Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllt werden, kann dennoch ein Antrag gestellt werden. Hierbei geht es um Härtefälle/Einzelfälle. Im behördlichen Ermittlungsverfahren wird dann über den einzelnen Antrag entschieden

  • Wenn Sie planen, den Antrag zu stellen, dann können Sie diesen jetzt stellen, weil der Andrang für die Anträge kurz vor der Einführung am höchsten ist und es kann angenommen werden, dass die Bearbeitung der Anträge länger dauert
  • Im Betrieb/Unternehmen nach dem „Öffi-Ticket“, bekannt unter „Jobticket“, anfragen

  • Alle Eventualitäten und Möglichkeiten eruieren, um auf den Öffentlichen Verkehr umzusteigen. Unter dem VOR-Anachb-Routenplaner kann man die besten Verbindungen finden

  • Wenn möglich, Fahrgemeinschaften bilden

P&R Anlagen/Garagen

  

Kontakt

Kontakt

AK Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: akbgld@akbgld.at