AK-Wahllogo
© AK Burgenland, AK Burgenland

AK-Wahl: #deine Stimme macht uns stärker!

Von 10. bis 23. April findet im Burgenland die Arbeiterkammerwahl statt. Mehr als 80.000 burgenländische Arbeitnehmer:innen werden dabei stimmberechtigt sein. Vier Listen werden sich zur Wahl stellen. Gewählt werden kann per Briefwahlkarte oder im Betrieb in einem der rund 400 Betriebswahlsprengel. „Wir hoffen, dass viele Arbeitnehmer:innen zur Wahl gehen und ihre Stimme abgeben, denn das garantiert, dass die AK auch weiterhin ein starker Partner für die Arbeitnehmer:innen im Burgenland sein wird“, betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Am Stichtag, dem 3. Jänner 2024 hatten 79.100 Arbeitnehmer:innen ein aufrechtes Dienstverhältnis im Burgenland. Durch das Veranlagungsverfahren, das noch bis 3. März 2024 läuft, wird sich diese Zahl auf knapp über 80.000 Wahlberechtigte erhöhen. „Veranlagen können sich derzeit Arbeitslose mit Wohnsitz im Burgenland, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte sowie Karenzierte und Präsenz- und Zivildiener mit aufrechtem Dienstverhältnis“, erklärt AK-Wahlleiter Mag. Thomas Izmenyi.

So wird gewählt
Die Wahl wird sowohl in Betriebssprengeln als auch per Briefwahl durchgeführt.
Der weitaus größere Teil – 2/3 der Wahlberechtigten - kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Diese Wahlberechtigten sind in einem burgenlandweiten sogenannten allgemeinen Wahlsprengel als Briefwähler erfasst. Sie erhalten ihre Wahlkarte samt Stimmzettel automatisch vom AK Wahlbüro Anfang April per Post zugeschickt. Die Briefwähler können nach dem postalischen Einlagen der Wahlunterlagen sofort zu Hause wählen. Die ausgefüllte Wahlkarte einfach in den nächsten Post-Briefkasten werfen oder in einer Postfiliale abgeben (Porto trägt die AK). 

In jedem Bezirk gibt es auch ein Wahllokal, in dem eine persönliche Stimmabgabe für Briefwähler möglich ist - jeweils in der AK vor Ort bzw. in Mattersburg im BFI-Servicecenter.

In einem Betrieb mit Betriebsrat können die Arbeitnehmer:innen ihre Stimme oft in einem Betriebssprengel abgeben. So werden mit Beschluss der Hauptwahlkommission vom 19. Februar 2024 rund 400 Betriebssprengel eingerichtet. 
Damit wird rund ein Drittel der Wahlberechtigten im Betrieb wählen können und zwar an vorgegebenen Tagen zwischen 10. und 23. April 2024. Allen Betriebssprengelwählern werden die genauen Wahllokale und Wahlzeiten Anfang April per Brief bekannt gegeben.

Wer sich an den Wahltagen nicht im Betrieb befindet, kann bis spätestens 7. April beim Wahlbüro der AK Burgenland eine Wahlkarte beantragen. Mit dieser Wahlkarte kann die Stimme auf dem Postweg abgegeben werden.

Die AK-Wahl stärkt die Arbeiterkammer als Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen, betont Michalitsch: „Bei der AK-Wahl wird die Selbstverwaltung der Arbeiterkammer neu gewählt. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer:innen ihre Interessensvertretung selbst verwalten und bestimmen, wer das Sagen hat. Damit wird garantiert, dass sich die AK weiterhin für die Interessen der Arbeitnehmer:innen stark macht!“ so der AK-Präsident, der dazu aufruft, mit jeder Stimme diese Selbstverwaltung zu stärken.

Besonderheiten
Die Wahlberechtigung bei der AK-Wahl ist nicht an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Auch beim Wahlalter gibt es bei der AK-Wahl eine Besonderheit: Wählen darf, wer alt genug ist, um arbeiten zu gehen. So können Lehrlinge und junge Arbeitnehmer:innen bereits im Alter von 15 Jahren ihr Stimme abgeben.

Vier Listen treten an
Bei der bevorstehenden AK-Wahl bestimmen die burgenländischen Arbeitnehmer:innen über die Zusammensetzung ihrer gesetzlichen Interessensvertretung. Zu wählen sind die 50 Mitglieder (Kammerrät:innen) der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland, dem „Parlament der Arbeitnehmer:innen“. Vier Listen stellen sich der Wahl: 

- FSG Präsident Gerhard Michalitsch (FSG), Listenführer: Gerhard Michalitsch. 
- ÖVP-Arbeitnehmer:innen (ÖVP), Listenführer: Johannes Mezgolits
- Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ (FA-FPÖ), Listenführer: Alexander Reinprecht
- Gemeinsam AUGE/UG - Alternative, Unabhängige und Grüne Gewerkschafter:innen (Gemeinsam AUGE/UG), Listenführerin: Maria Mauk

Von den 50 Sitzen in der AK-Vollversammlung entfallen derzeit 37 Mandate auf die FSG, 9 Mandate auf die ÖVP Arbeitnehmer, 3 Mandate auf die Freiheitlichen und ein Mandat auf die Alternativen, Grünen und Unabhängigen Gewerkschafter:innen.

AK WAHL 2024

Alle Infos zur AK Wahl finden Sie hier.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 0664/78006171
E: presse@akbgld.at