AK setzt Zeichen am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
Den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember nimmt die AK Burgenland zum Anlass, sich für eine inklusivere Arbeitswelt stark zu machen. Mit der Unterstützung von Spitzensportler Georg Tischler und der konsequenten Erfüllung der Behindertenquote zeigt die Arbeiterkammer, wie erfolgreiche Integration aussieht. „Als Interessenvertretung haben wir eine besondere Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Menschen mit Behinderungen bereichern unsere Arbeitswelt mit ihren Talenten und Fähigkeiten“, betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen unterstreicht die Arbeiterkammer Burgenland ihr langjähriges Engagement für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. „Inklusion ist bei uns nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Realität", betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Ein Beispiel für einen Spitzensportler mit Behinderung ist der Burgenländer Georg Tischler, den die AK Burgenland bereits während seiner erfolgreichen Karriere als Spitzensportler unterstützt hat. „Die Geschichte von Georg Tischler zeigt eindrucksvoll, wie wertvoll Menschen mit Behinderungen für unsere Gesellschaft sind. Seine sportlichen Leistungen und sein persönliches Engagement sind einzigartig", so Michalitsch. Der ehemalige Spitzensportler und Paralympics-Goldmedaillen-Gewinner plant nun, seine bewegende Lebensgeschichte in einem Buch festzuhalten. AK-Präsident Michalitsch wurde deshalb dazu eingeladen, das Vorwort für dieses besondere Werk zu verfassen - eine Aufgabe, die er mit großer Freude übernimmt: „Georg Tischlers Geschichte ist eine Inspiration für uns alle. Sie zeigt, dass mit der richtigen Unterstützung und persönlichem Einsatz großartige Erfolge möglich sind."
Die AK Burgenland erfüllt selbst nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Behindertenquote, sondern geht mit ihrer Integrationspolitik noch einen Schritt weiter. „Wir rufen alle Unternehmen im Burgenland dazu auf, Menschen mit Behinderungen eine faire Chance zu geben. Die Erfüllung der Behindertenquote ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung", unterstreicht der AK-Präsident. Die Arbeiterkammer fordert außerdem eine Erhöhung der Ausgleichstaxe, um Unternehmen stärker zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu motivieren und den Grundsatz "Inklusion statt Freikauf" zu stärken. „Es darf nicht sein, dass Unternehmen sich von ihrer Verantwortung freikaufen –die Ausgleichstaxe muss mindestens den niedrigsten Kollektivvertragslohn erreichen,“betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Zusätzlich wird eine faire Entlohnung und soziale Absicherung für Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten gefordert sowie der Ausbau sozialökonomischer Betriebe, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Behindertenvertrauenspersonen als wichtige Stütze
Die AK weist darauf hin, dass in Betrieben ab fünf begünstigt behinderten Arbeitnehmer:innen eine Behindertenvertrauensperson zu wählen ist. Diese vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.
Voraussetzungen für die Position der Behindertenvertrauensperson sind:
- Volljährigkeit
- Mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit
- Aktives und passives Wahlrecht zum Betriebsrat
- Keine leitende Angestelltenfunktion
Anzahl der Behindertenvertrauenspersonen (BVP) und Stellvertreter:innen
- bei 5 bis 14 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 1 Stellvertreter:in
- ab 15 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 2 Stellvertreter:innen
- ab 40 begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen: 1 BVP, 3 Stellvertreter:innen