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AK erhöht Insolvenz-Soforthilfe

Seit Mai 2021 hilft die AK Burgenland gemeinsam mit dem Land Burgenland Arbeitnehmer:innen, die von Firmenpleiten betroffen sind. Ab 1. Jänner gibt es für den Insolvenz-Soforthilfe-Fonds neue Förderrichtlinien. Die maximale Förderhöhe wurde auf 2.300 Euro erhöht, die Soforthilfe kann bereits beantragt werden, wenn Lohn bzw. Gehalt für einen Monat aushaften. Davon profitieren nun auch mehr geringfügig Beschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigte. Das soll jenen Betroffenen helfen, die aufgrund der Teuerung schon mit einem fehlenden Monatslohn bzw. -gehalt Probleme haben, die laufenden Rechnungen zu bezahlen. „Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und des Anstieges bei den Insolvenzen haben wir uns entschieden, die Förderrichtlinien zu überarbeiten und so den Zugang zur Soforthilfe noch einfacher für die betroffenen Arbeitnehmer:innen zu machen. Wir garantieren auch weiterhin unbürokratische sowie zins- und kostenfreie Hilfe. Damit sichern wir die Existenzen von Arbeitnehmer:innen, die unverschuldet in Not geraten sind, weil ihre Firma insolvent ist“, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch. 

Nach dem Abflauen der Insolvenzen wegen der Covid-Krise gab es im vorigen Jahr eine Trendumkehr bei den Firmenpleiten im Burgenland. Laut Insolvenzreferat der Arbeiterkammer gab es 2022 mehr als 800 Insolvenzanträge von betroffenen Arbeitnehmer:innen. „Damit liegen wir um rund 140 Anträge über den Werten vor der Corona-Krise. Und die Tendenz ist steigend“, fasst die Leiterin des AK-Insolvenzreferates Daniela Streli zusammen. 2022 wurden 826 Insolvenzanträge bearbeitet. Die meisten Betroffenen gab es in der Bauwirtschaft, dicht gefolgt vom Handel und von Transport-Verkehr.

Die steigenden Insolvenzzahlen und die hohen Preissteigerungen haben die AK Burgenland daher veranlasst, die Förderrichtlinien für die Insolvenz-Soforthilfe zu überarbeiten. Die Förderung wurde erhöht und leichter zugänglich gemacht. Es profitieren ab sofort auch mehr geringfügig Beschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigte. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.300 Euro netto, hängt von den offenen Ansprüchen ab und beträgt grundsätzlich:

  • die Höhe des Netto-Insolvenzentgelts, maximal jedoch 600 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt maximal 1.700 Euro netto aushaftet,
  • 1.200 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 1.700 Euro netto maximal aber 3.300 Euro netto aushaftet,
  • 2.300 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 3.300 Euro netto aushaftet.
  • Für die Gewährung der Soforthilfe müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese wurden ebenfalls evaluiert und werden vom Team des AK-Insolvenzrechts geprüft.

Voraussetzungen:

  • die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Burgenland,
  • das Aushaften von zumindest einem Monatslohn/-gehalt, das Vorliegen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen über die offenen Ansprüche, zumindest einer repräsentativen Lohn- und Gehaltsabrechnung aus den letzten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses zum insolventen Arbeitgeber
  • dass die offenen Forderungen gegenüber dem insolventen Arbeitgeber bzw. die IEF-Service GmbH nicht gepfändet, verpfändet oder abgetreten waren bzw. sind,
  • dass die Beantragung von Insolvenzentgelt bei der IEF-Service GmbH in Verfahren, die im Burgenland eröffnet wurden, durch den ISA Burgenland erfolgt und
  • dass die/der Antragstellerin/Antragsteller bei Antragstellung eine Abtretungserklärung ihrer/seiner Ansprüche gegen die IEF-Service GmbH in der Höhe der Insolvenz-Soforthilfe an die Arbeiterkammer Burgenland unterschreibt.


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