Stau auf der Autobahn
Stau auf der Autobahn © PetAir, stock.adobe.com

Dienstverhinderung wegen Eis und Schnee

Am Wochenende hält voraussichtlich der Winter auch im Burgenland Einzug. Doch was, wenn es aufgrund von Schnee und Eis zu Problemen auf den Straßen kommt und man zu spät oder – im schlimmsten Fall – gar nicht in die Arbeit kommt? „Arbeitnehmer:innen müssen immer alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich in die Arbeit zu kommen. Wichtig ist auch, sich umgehend beim Arbeitgeber zu melden, wenn es zu Verspätungen kommt“, sagt AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag.a Ines Simmel. Klar ist: Verspätung oder Fernbleiben ist kein Entlassungsgrund.

Dichtes Schneetreiben und spiegelglatte Straßen können den Weg zur Arbeit erschweren. Wenn Beschäftigte aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor, der das Zuspätkommen oder Nicht-Erscheinen rechtfertigt. Die Arbeitnehmer:innen müssen auch keinen Urlaubstag nehmen und sie haben Anspruch auf Entgelt. Verspätung oder Fernbleiben dürfen von Arbeitgeber:innen auch nicht zum Anlass für eine Entlassung genommen werden.  

Die Arbeitnehmer:innen müssen zuvor alles Zumutbare unternommen haben, um pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen. Zum Beispiel früher aufbrechen oder den eigenen PKW anstatt öffentlicher Verkehrsmittel benutzen. „Ob eine solche Maßnahme tatsächlich zumutbar ist, wird dann im Einzelfall geprüft“ erklärt Simmel.

 Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, dem/der Vorgesetzten umgehend zu melden (z.B. telefonisch), dass sie nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können. 

Entschuldigt ist man auch, wenn man wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss. „Wenn aufgrund des Wetters die Schule geschlossen hat und meine Kinder zuhause betreut werden müssen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund“, informiert die AK-Juristin abschließend.

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