Arbeiten in den Ferien
Arbeiten in den Ferien © goodluz, adobe.stock.com

Ferienjob statt Faulenzen

Fast die Hälfte der burgenländischen Schüler:innen jobbt in den Ferien. Gearbeitet wird meist in der Gastronomie, im Büro oder im Verkauf, um Geld zu verdienen. Bei Berufsbildenden Mittleren Schulen und Höheren Schulen ist das Praktikum verpflichtend und fester Bestand des Lehrplans. Jetzt, Ende Juli, haben die einen ihren Ferienjob bereits hinter sich gebracht. Für die anderen beginnt im August der Ernst des Berufslebens. „Sollten während des Praktikums Probleme auftreten bzw. bereits aufgetreten sein, ist es ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese kann entweder von der AK-Jugendabteilung erfolgen oder durch Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Fachgewerkschaft im ÖGB“, so AK-Jugendexpertin Jasmin Katzensteiner.

Nicht alle Jugendlichen im Burgenland können ihre zwei Monate Sommerferien genießen. Viele nutzen diese Zeit, um Geld zu verdienen. Laut AK-Jugendmonitor trifft die Teuerung nämlich junge Menschen besonders. Mehr als die Hälfte hat in den vergangenen 12 Monaten finanzielle Rücklagen aufgebraucht, das Konto überzogen oder sich Geld geliehen. Jeder fünfte junge Mensch konnte eine Aus- und Weitbildung nicht beginnen. Gespart wird beim Urlaub, bei Lebensmittel und beim Fortgehen.

Andere absolvieren ein Praktikum, weil es der Lehrplan ihrer Schule so vorsieht. In der Regel ist dieses Praktikum ein ganz normales Arbeitsverhältnis, d.h. es gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften wie Kollektivvertrag, Arbeitsgesetz sowie Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz für Jugendliche unter 18 Jahren. 

Aber nicht für alle läuft das Praktikum wie erwartet. Manche haben voll gearbeitet, aber bestenfalls ein Taschengeld erhalten. Manche melden sich bei der AK-Beratung, weil es keine Anmeldung bei der Sozialversicherung gab oder sie ohne Einschulung mit gefährlichen Maschinen arbeiten mussten. „Um für Unstimmigkeiten bestens gewappnet zu sein, ist es von Vorteil, schon während des Praktikums Aufzeichnungen von seinen Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu führen. Jene, die es bereits hinter sich gebracht haben sollten auf keinen Fall nach dem Praktikum meist kleingedruckte Verzichtserklärungen unterschreiben“, rät Katzensteiner. Ein genauer Blick auf die Abrechnung lohnt sich ebenfalls. „Wenn das zustehende Entgelt bei einem Arbeitsverhältnis nicht ausgezahlt wurde, sollten Betroffene nicht zu lange zögern, bevor sie sich beraten lassen. Wer zu lange wartet, riskiert, aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld zu verlieren“, betont Katzensteiner.  

Für ehemalige Praktikant:innen hat die AK-Steuerexpertin Nadja Wagner auch einen Steuertipp: „Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohn­steu­er­pflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Finanzamt zurückverlangt werden.“. Lohnsteuerpflichtig ist, wer über das Jahr gerechnet über 13.981 Euro (Wert 2024; 2023: 12.756 Euro) verdient. Wer weniger verdient hat und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wurden, kann sich die sogenannte Negativsteuer zurückholen.

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