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FinanzOnline nur mehr mit 2-Faktor-Authentifizierung nutzbar

Mit 1. Oktober 2025 gelten neue Zugangsbedingungen für FinanzOnline: Die 2-Faktor-Authentifizierung wird für alle Nutzer:innen verpflichtend. Das Finanzamt empfiehlt dabei die Benutzung der ID-Austria. AK-Steuerexpertin Alica Wessely appelliert: „Am besten die ID-Austria rechtzeitig beantragen, damit FinanzOnline weiterhin genutzt werden kann.“ AK-Präsident Gerhard Michalitsch warnt vor Schwierigkeiten für ältere oder wenig technikaffine Personen durch die Umstellung der Sicherheitsstandards.
Ab 1. Oktober 2025 werden die Zugangsbedingungen für FinanzOnline geändert. Für alle Nutzer:innen wird dann eine 2-Faktor-Authentifizierung verpflichtend, wobei die Verwendung der ID-Austria vom Finanzministerium empfohlen wird. AK-Steuerexpertin Alica Wessely empfiehlt, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde oder dem Finanzamt zur Beantragung der ID-Austria zu vereinbaren. „Damit wir unsere Mitglieder bestmöglich bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung unterstützen können, empfehlen wir die ID-Austria so bald wie möglich zu beantragen. So kann sichergestellt werden, dass bei einem Beratungstermin alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.“

Neben der ID-Austria gibt es auch die Möglichkeit eine Authenticator-App, wie z. B. Google Authenticator oder Microsoft Authenticator, als zweiten Sicherheitsfaktor zu nutzen. Mithilfe dieser Apps werden zeitlich begrenzte Einmal-Codes erzeugt, mit welchem der oder die Nutzer:in ihre Identität nachweisen kann.
Unter bgld.arbeiterkammer.at/finanz-online finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie einfach und sicher zur ID-Austria oder Zwei-Faktor-Authentifizierung gelangen.

Diese Maßnahme soll die Sicherheit im Internet erhöhen, bringt gleichzeitig aber neue Herausforderungen für einen Teil der Bevölkerung. „Der elektronische Identitätsnachweis ID-Austria bringt zwar hohe Sicherheitsstandards, stellt aber auch viele Menschen – vor allem ältere – vor Probleme. Es gibt etwa Personen, deren Handy dafür nicht geeignet ist. Die ID-Austria kann zwar auch ohne Smartphone genutzt werden, erfordert jedoch in jedem Fall einen zweiten Sicherheitsfaktor – beispielsweise einen FIDO-Sicherheitsschlüssel oder eine Signaturkarte. Durch diese Hürde ist zu befürchten, dass Betroffene ihre Arbeitnehmer:innenveranlagung in Zukunft nicht mehr machen werden und so dem Staat viel Geld schenken, das sie aber notwendig brauchen würden. Das ist nicht akzeptabel“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Die Arbeiterkammer ist keine Registrierungsstelle für die ID-Austria und kann daher keine technischen Anliegen diesbezüglich beantworten. Bei Fragen zur ID-Austria wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center (+43 50 233 770, Mo–Fr 8:00–16:00, hilfe@id-austria.gv.at), bei der 2-Faktor-Authentifizierung hilft die FinanzOnline-Hotline unter +43 50 233 790 (Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr) weiter.

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