Kinderbetreuungseinrichtungen ganzjährig geöffnet
Mit der Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, das am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, wird die ganzjährige Betreuung ohne zeitliche Einschränkung durch Ferien – ausgenommen gesetzliche Feiertage - vorgesehen. Das bedeutet, dass im Burgenland eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfüllt wird. „Das ist eine enorme Entlastung für berufstätige Eltern, die vor allem Planungssicherheit und Verlässlichkeit bedeuten“, freut sich AK-Präsident Gerhard Michalitsch, gibt aber auch zu bedenken: „Die gesetzlichen Maßnahmen dürfen auf gar keinen Fall zulasten der Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen gehen!“Klar ist, dass durch den Ganzjahreskindergarten der Personalbedarf steigt. Seitens der Gemeinden muss dringend das notwendige Personal zur Verfügung gestellt werden. Es muss auch auf die Möglichkeit zum Verbrauch des gesetzlichen Erholungsurlaubes Bedacht genommen wird, wie es die zuständige Fachgewerkschaft younion gefordert hat. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass noch mehr Kolleg:innen ihren Beruf verlassen. Der dringende Bedarf an zusätzlichen Pädagog:innen ist bereits österreichweit evident“, fordert AK-Präsident Michalitsch
Das Burgenland setzt mit dem Ganzjahreskindergarten einen notwendigen und wichtigen nächsten Schritt im Ausbau der Kinderbildungs- und betreuung. Allein auf Landesebene lässt sich allerdings nicht alles regeln. „Es braucht eine verantwortungsvolle Politik für Familien und Kinder, für die der Bund die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen muss“, so Michalitsch abschließend.