Junger Autofahrer
Junger Autofahrer © stock.adobe.com, Mr. Music

Neuerungen 2025: Das müssen Sie wissen!

Mit Beginn des Jahres 2025 treten in Österreich und im Burgenlandzahlreiche Änderungen in Kraft, die auch die Haushalte im Burgenland betreffen werden. Die Arbeiterkammer Burgenland informiert, fordert aber auch gezielte Maßnahmen, um die entstehenden Mehrbelastungen für die Menschen abzufedern. „Positiv sehen wir die Anhebung des Kilometergeldes auf 50 Cent, wobei diese zu spät kommt und zu gering ausfällt. Auch das Ende der Strompreisbremse sehen wir kritisch. Die steigenden Kosten dürfen nicht auf dem Rücken der Menschen mit niedrigem Einkommen ausgetragen werden. Es braucht effektive Maßnahmen, um die Belastung der Haushalte abzufedern, wie die Beibehaltung des Klimabonus“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitschin Richtung künftiger Bundesregierung.

Ab 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Der neue Satz gilt unabhängig davon, ob ein Pkw, Motorrad oder Motorfahrrad genutzt wird. Auch für Mitfahrende gibt es mehr: Der Betrag wird von 5 Cent auf 15 Cent erhöht. Eine weitere Neuerung betrifft Fahrradfahrende: Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gilt der neue Satz von 50 Cent (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern). Für die AK Burgenland kommt die Erhöhung des Kilometergeldes jedoch zu spät und die Inflation hätte eine Erhöhung auf 60 Cent notwendig gemacht. Kritisiert wird auch, dass es keine Reparatur der Pendlerpauschale gibt. Michalitsch: „Diese muss in einen einkommensunabhängigen Absetzbetrag mit Ökobonus umgewandelt werden, um die Bevorzugung der Besserverdiener:innen zu korrigieren. Zusätzlich sollte die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Arbeitsweg auch bei der Pendlerpauschale honoriert werden!“

Der nationale CO2-Preis erhöht sich 2025 von bisher 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2. Diese Erhöhung wird auch die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter belasten. Die Arbeiterkammer Burgenland betont, dass der Klimabonus als finanzieller Ausgleich beibehalten werden muss, da die CO2-Bepreisung eine regressive Verteilungswirkung hat und vor allem Haushalte mit geringem Einkommen stärker belastet.

Ab 2025 steigen die Kosten für die Pkw-Jahresvignette auf 103,80 Euro. Motorradfahrerinnen und -fahrer müssen 41,50 Euro für die Jahresvignette bezahlen.Mit 1. Jänner 2025 erhöht sich der Preis des KlimaTicket Ö Classic von 1.095 Euro auf 1.179,30 Euro. Die neuen Preise für die Kategorien Jugend, Senior und Spezial betragen 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind ab 2025 für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich. 

„Wer noch vor dem Jahreswechsel ein KlimaTicket mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025 kauft, kann den alten Preis sichern. Dies ist in einer Servicestelle auch ohne die 15-tägige Wartefrist möglich“, macht AK-Expertin Mag.a Ines Lukic-Zjajoaufmerksam. Keine Änderungen gibt es bei den Preisen für das VOR KlimaTicketMetropolRegion sowie das VOR KlimaTicket Region.

Einwegpfand und Netzkosten

Ab dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein neues Pfandsystem für Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen oder Getränkedosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Litern. Der Pfandbetrag beträgt 25 Cent pro Stück. Die Verpackungen werden künftig nicht mehr über den Gelben Sack oder den Metallsammelcontainer entsorgt, sondern bei Rücknahmestellen zurückgegeben.

Die Netzgebühren für Strom und Gas steigen im Burgenland außerdem deutlich an. Die Stromnetzentgelte werden um 23,7 Prozent erhöht, was für einen durchschnittlichen Haushalt zusätzliche Kosten von rund 70 Euro pro Jahr bedeutet. Auch die Netzgebühren für Gas steigen um 21,7 Prozent auf 2,65 Cent pro Kilowattstunde. Dies führt zu Mehrkosten von etwa 85 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen burgenländischen Haushalt.

Mit 31. Dezember 2024 endet zusätzlich die Strompreisbremse. Die Arbeiterkammer Burgenland fordert daher die Beibehaltung von Entlastungsmaßnahmen, um die Haushalte weiterhin zu unterstützen. Vor allem der Klimabonus muss bestehen bleiben, da er eine wichtige soziale Ausgleichsmaßnahme darstellt. Darüber hinaus fordert die AK Burgenland eine rasche Umsetzung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), um eine verursachungsgerechtere Gestaltung der Netzentgelte sicherzustellen.

Burgenland: Mit gutem Beispiel voran

Positiv sieht man in der AK Burgenland der Zukunft im eigenen Bundesland entgegen. Während auf Bundesebene derzeit viele Stimmen über Einsparungen nachdenken, geht das Burgenland einen anderen Weg. Wärmepreisdeckel und Wohnkostendeckel werden vorerst bis Mitte 2025 verlängert. Auch der Fahrtkostenzuschuss des Landes mit Ökobonus wurde wieder um die Inflation mit 2,6 Prozent erhöht. Antragsfrist ist von 1.1. bis (neu) 30. Juni. „Besonders Öffi-Pendler:innen sollten beantragen, denn der Ökobonus wurde letztes Jahr neuaufgestellt und deutlich erhöht“ erinnert Lukic-Zjajo. 

AK-Präsident Michalitsch lobt abschließend: „Durch die Einführung des BAST flächendeckend mit 1.12.24 im ganzen Burgenland ist die Verkehrsoffensive auf den letzten Meilen angekommen und ermöglicht den burgenländischen Pendler:inneneinen leichten Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel!“

Kontakt

Kontakt

AK Burgenland
Wiener Straße 7

7000 Eisenstadt

T: 02682/740
E: akbgld@akbgld.at