Was bringt das Jahr 2025 für junge Familien?
Das neue Jahr bringt mehr Geld für Familien: Ab Jänner 2025 werden Familienleistungen um 4,6 Prozent erhöht. Seit 2023 werden nun jährlich die Familienleistungen angepasst. Der Familienzeitbonus wird für frisch gebackene Väter auf bis zu 1.700 Euro angepasst.Die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, die erhöhte Familienbeihilfe für ein Kind mit Behinderungen, das Kinderbetreuungsgeld und auch der „Familienzeitbonus“, also die Geldleistung beim „Papamonat“, werden valorisiert. Die Erhöhung der Familienleistungen wird automatisch vorgenommen. Das bedeutet beispielsweise für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von täglich € 76,60 auf € 80,12 beim Kinderbetreuungsgeldkonto gibt es anstatt € 39,33 ab 2025 € 41,14 täglich.
Die finanzielle Leistung beim „Papamonat“, der sogenannte „Familienzeitbonus“ wird von € 52,46 auf € 54,87 täglich erhöht. „Das sind dann bei 31 Tagen € 1.700 für den frisch gebackenen Vater“, rechnet AK-Juristin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral vor.
Das Wochengeld, also die Geldleistung im Mutterschutz vor und nach der Geburt des Kindes, wird allerdings vom Gehalt oder Arbeitslosenleistung berechnet.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wurde im Sommer 2024 geändert. Frauen haben nun auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn der Mutterschutz für ein weiteres Kind während der gesetzlichen Elternkarenz beginnt, ohne dass sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Diese Leistung nennt sich Sonderwochengeld. Bitte informieren Sie sich dazu auf der AK-Homepage unter https://www.arbeiterkammer.at/sonderwochengeld
Aber abseits der Valorisierung oder welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes junge Eltern wählen: „Wir empfehlen zur besseren Übersicht den AK-Elternkalender. Dabei handelt es sich um ein digitalisiertes Tool, um alle arbeits- und sozialrechtlichen Termine und Anträge zu planen! Zudem ist es immer ratsam, sich vorab bei bevorstehender Geburt mit all den Anträgen und den Leistungen zu beschäftigen, damit Sie einen guten neuen Start mit ihrem Baby ins Jahr 2025 haben, rät Ohr-Kapral abschließend.
Hier geht´s zum Elternkalender: https://elternkalender.arbeiterkammer.at/
Achtung bei der Arbeitnehmerveranlagung
Als wichtige Neuerung für Eltern gelten im Jahr 2024 aktualisierte Beträge beim Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag. Alleinverdiener:innen haben Anspruch, wenn sie mehr als sechs Monate in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft leben, für mindestens ein Kind länger als ein halbes Jahr Familienbeihilfe beziehen und der/die Partner:in im Veranlagungsjahr nicht über der Zuverdienstgrenze von 6.937 Euro (im Jahr 2024) liegt. Für Alleinerzieher:innen ist entscheidend, dass sie über sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Partnerschaft gelebt haben und für mehr als ein halbes Jahr Familienbeihilfe beziehen. Die Höhe des Absetzbetrags richtet sich nach der Anzahl der Kinder und beträgt 572 Euro bei einem Kind, 774 Euro bei zwei Kindern und 1.029 Euro bei drei Kindern, mit einer weiteren Erhöhung von 255 Euro für jedes zusätzliche Kind.