Was gilt bei Dienstverhinderung im Winter?
Mit Schnee, Eis und winterlichen Straßenverhältnissen stellt sich für viele Arbeitnehmer:innen im Burgenland erneut die Frage, was gilt, wenn der Weg zur Arbeit nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.Wichtig ist es laut Steiger außerdem, dass der oder die Arbeitgeber:in unverzüglich über die Verhinderung informiert wird und – wenn möglich – alternative Lösungen wie Homeoffice oder einen späteren Arbeitsbeginn abzuklären. „Wenn der Arbeitsweg zwar erschwert, aber nicht unmöglich bewältigt werden kann, müssen Arbeitnehmer:innen entsprechende Vorsorge treffen, etwa durch eine frühere Abfahrt, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend ein Schneechaos vorhersagt oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine Option ist“, erklärt Steiger abschließend.