Wählen im Betrieb

In vielen Betrieben, vor allem in großen und mittelgroßen Unternehmen, gibt es Betriebswahlsprengel. Ob das auch bei Ihnen am Arbeitsplatz so sein wird, erfahren Sie Anfang März per Post vom Wahlbüro der Arbeiterkammer Burgenland! 

Wo kann ich im Betrieb wählen?

Wenn es an Ihrem Arbeitsplatz einen Betriebswahlsprengel gibt, wird ein Wahllokal eingerichtet. In diesem können Sie persönlich wählen.

In welchem Raum und zu welchen Zeiten dieses Wahllokal in Ihrem Betrieb geöffnet hat, teilt Ihnen das AK Wahlbüro ab Anfang April per Brief mit. Auch Ihr Betriebsrat bzw. Ihre Personalvertretung hilft Ihnen gerne weiter!

Wie ist ein Betriebswahlsprengel organisiert?

Ein Sprengel kann einen oder mehrere Betriebe umfassen. Innerhalb eines Betriebswahlsprengels können auch verschiedene Wahlorte und Wahlzeiten festgelegt sein. Wie das in Ihrem Fall genau gestaltet ist, erfahren Sie Anfang April per Brief und von Ihrem Betriebsrat bzw. von Ihrer Personalvertretung.

Was tun, wenn ich zu den Wahlzeiten verhindert bin?

Ob Urlaub, Homeoffice, Dienstreise oder Arbeitsplatzwechsel: Wenn Sie in einem Betriebswahlsprengel erfasst sind, aber im Wahlzeitraum nicht anwesend sein können, können Sie eine Wahlkarte beantragen! Dann können Sie stattdessen per Briefwahl oder in einem öffentlichen Wahllokal Ihre Stimme abgeben.

So beantragen sie eine wahlkarte

Sie bekommen vom AK Wahlbüro Anfang März alle Infos dazu, wie Sie eine Wahlkarte beantragen – schriftlich, online oder persönlich.

Wichtig: Die Anträge müssen bis spätestens 7. April 2024 im Wahlbüro der AK Burgenland eingehen.

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Kontakt

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AK Burgenland
Wahlbüro
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3324
E: wahlbuero@akbgld.at