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Klarer Fall von Lohnraub und Sozialabgabenbetrug in 9 Fällen

Mehr als 43.000 Euro haben die Arbeitsrechtsexpert:innen zwischen 2023 und 2025 für 9 geschädigte Arbeitnehmer:innen bei ein und derselben Baufirma aus dem Bezirk Mattersburg erstritten. „Konkret geht bzw. ging es um fehlende Sonderzahlungen, nicht abgegoltene Mehr- und Überstunden sowie ausstehende Taggelder. Weiters wurde unter Kollektivvertrag entlohnt. Teilweise berichten betroffene Arbeitnehmer:innen von Ungereimtheiten bei den Dienstzettel, die sie blanko unterschreiben sollten. Meldungen bei der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskassa (BUAK) blieben aus“, fasst AK-Rechtsexpertin Jeanine Szalay, LL.M zusammen.
Die Machenschaften des Bauunternehmens sind vielfältig und beschäftigen die AK-Arbeitsrechtsexpert:innen seit Juli 2023. Ein betroffener Arbeitnehmer wurde unter Kollektivvertrag entlohnt. Nach einer außergerichtlichen Intervention erhielt er fast 1.800 Euro. Auch für einen betroffenen Lehrling mussten die AK-Expert:Innen Geld erstreiten. Im Vorjahr beschäftigte die Firma die Rechtsabteilung der AK dann in weiteren sieben Fällen. Durch gerichtliche Vergleiche wurden zwischen August und Oktober 2025 mehr als 41.000 Euro für die Betroffenen erkämpft.  Alle sieben betroffenen Arbeitnehmer:innen verließen das Unternehmen.

Für die AK Burgenland ein typischer Fall von Lohn- und Sozialdumping. Durch die kollektivvertragliche Unterentlohnung, nicht ausbezahlte Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen oder Über- und Mehrstunden handelt es sich nicht nur um Lohnraub, sondern auch um Sozialbetrug. Es entsteht nicht nur Schaden für die Arbeitnehmer:innen, denen die Leistungen letztendlich bei der Pensionshöhe fehlen, sondern durch entgangene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auch an den Sozialversicherungen und an den Steuertöpfen. „Jene Firmen, die Lohnraub und Sozialabgabenbetrug begehen, bringen hart arbeitende Menschen um ihr Einkommen, schädigen ehrliche Unternehmen und prellen den Staat um viel Geld, das bei dieser angespannten Budgetsituation dringend gebraucht würde“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch und erklärt weiter: „Eine AK-Studie belegt, dass Strafen gegen Lohn- und Sozialbetrug zu niedrig sind und nicht mehr ausreichend abschreckend wirken. Damit manche Unternehmen Strafen nicht als Geschäftsmodell einpreisen können, müssen die Strafen dringend erhöht werden!"

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