2 Arbeiter mit Schutzhelm
2 Arbeiter mit Schutzhelm © anatoliycherkas, stock.adobe.com

Arbeiten, aber sicher!

Der Arbeitnehmer:innenschutz sorgt dafür, dass Beschäftigte gesund, sicher und fair arbeiten können. Er schützt vor Überlastung, sichert geregelte Arbeitszeiten und schafft ein Umfeld, in dem Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ernst genommen werden. Ob Sicherheitsvertrauenspersonen, Arbeitsmediziner:innen oder Sicherheitsfachkräfte – sie alle tragen zu einem gesünderen Arbeitsumfeld bei.
Ob Gesundheit, Sicherheit oder Fairness am Arbeitsplatz:  Diese Werte sind nicht nur zentrale Bestandteile des Arbeitnehmer:innenschutzes, sondern auch gesetzlich verankert. Doch was bedeutet dieser Schutz eigentlich? Arbeitnehmer:innenschutz sorgt dafür, dass Beschäftigte in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld arbeiten können und fair behandelt werden. Dazu gehören geregelte Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen und Schutz vor Diskriminierung oder Ausbeutung. Eine wichtige Rolle spielen auch die Sicherheitsvertrauenspersonen. Eine ihrer Aufgaben ist es zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zu vermitteln und somit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen.

Wenn gesundheitliche Probleme durch die Arbeit entstehen, können sich Angestellte an die Sicherheitsvertrauensperson, Arbeitsmediziner:innen oder an Sicherheitsfachkräfte wenden. Möchte man einen Beitrag dazu im eigenen Unternehmen leisten, kann man auch selbst Sicherheitsvertrauensperson werden.

„Zu einem gesunden Arbeitsumfeld gehören außerdem regelmäßige Erholungszeiten. Prinzipiell gilt: Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. So sollen Überlastungen entgegengewirkt und die Konzentration gesteigert werden“, betont AK-Expertin Tamara Leopold. Pausenregelungen können aber auch individuell vereinbart werden. Grundsätzlich können Beschäftigte die Pause verbringen, wo sie möchten, solange die zeitlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen ist die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen gesetzlich vorgeschrieben. Das Bfi Burgenland bietet eine solche Ausbildung an. Hierbei bekommen Teilnehmer:innen einen wesentlichen Überblick zu aktuellen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Die Kurse finden in den Bfi-Bildungseinrichtungen in Eisenstadt, Mattersburg und Oberwart statt:

  • 17.03.2026 – 19.03.2026 im BFI Eisenstadt
  • 16.06.2026 – 18.06.2026 im BFI Eisenstadt
  • 15.09.2026 – 17.09.2026 im BFI Mattersburg
  • 24.11.2026 – 26.11.2026 im BFI Oberwart
Genauere Details zum Kurs und zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Bfi Burgenland.

Kontakt

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