Tag des Lärms: Wenn der Arbeitsalltag zu laut wird
Tag des Lärms © AK Burgenland, AK Burgenland

Wenn der Arbeitsalltag zu laut wird

Lärm ist nicht nur lästig, er kann auch krank machen. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Lärm am 29. April 2026 macht die AK Burgenland auf die gesundheitlichen Risiken durch Lärmbelastung im Alltag und in der Arbeitswelt aufmerksam. „Lärmschwerhörigkeit zählt nach wie vor zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Österreich. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer:innen vor gesundheitlichen Folgeschäden geschützt werden“, erklärt AK-Arbeitsschutzexpertin Tamara Leopold.
Lärm begegnet uns überall: im Straßenverkehr, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Dabei muss es nicht immer der Presslufthammer auf der Baustelle sein. Auch laute Telefongespräche von Kolleg:innen, Hintergrundlärm im Großraumbüro oder störende Musik können sich negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden auswirken. „Viele unterschätzen, wie stark sie Lärm im Arbeitsalltag tatsächlich ausgesetzt sind und welche Folgen das langfristig haben kann", so AK-Arbeitsschutzexpertin Tamara Leopold. Solche Belastungen führen zu erhöhter Reizbarkeit, Konzentrationsproblemen und Leistungseinbußen und können in manchen Arbeitsbereichen auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Arten von Lärm fallen unter den störenden Lärm, für den der Gesetzgeber klare Grenzwerte festlegt: Bei geistiger Tätigkeit sowie in Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen gilt ein Limit von 50 Dezibel, bei normaler Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten eines von 65 Dezibel.

Die Grenze zur Gehörgefährdung liegt bei einem Auslösewert von 80 Dezibel. Entscheidend sind dabei nicht nur die Lautstärke, sondern auch Dauer und Intensität der Belastung, gemessen über einen durchschnittlichen Achtstundentag. Mögliche Folgen können Hörverlust oder Tinnitus sein. „Lärmschwerhörigkeit entsteht schleichend – oft merken Betroffene erst sehr spät, dass ihr Gehör dauerhaft geschädigt ist. Dann ist es aber schon zu spät", warnt Leopold. Denn Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar, deswegen ist Prävention essentiell. Dieser Schutz liegt nicht nur im eigenen Ermessen der Beschäftigten, auch Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor Lärm zu schützen. Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip als Orientierungsrahmen: Zuerst sind technische Maßnahmen zu prüfen, etwa bauliche Veränderungen zur Lärmreduktion. Danach kommen organisatorische Maßnahmen, wie zeitversetztes Arbeiten oder beispielsweise die Nutzung von Kopfhörern bei Onlinebesprechungen. Reichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, greift der persönliche Schutz. Ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel muss ein Gehörschutz getragen werden, der als persönliche Schutzausrüstung von dem oder der Arbeitgeber:in zur Verfügung zu stellen ist. „Gehörschutz ist keine Kür, sondern Pflicht. Er hilft dabei, physischen und auch psychischen Symptomen der Lärmbelastung vorzubeugen", betont die AK-Arbeitsschutzexpertin. Zentral ist außerdem die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen über Lärmrisiken und Schutzmaßnahmen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz sowie in der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV).

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: presse@akbgld.at