Wenn der Arbeitsalltag zu laut wird
Lärm ist nicht nur lästig, er kann auch krank machen. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Lärm am 29. April 2026 macht die AK Burgenland auf die gesundheitlichen Risiken durch Lärmbelastung im Alltag und in der Arbeitswelt aufmerksam. „Lärmschwerhörigkeit zählt nach wie vor zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Österreich. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer:innen vor gesundheitlichen Folgeschäden geschützt werden“, erklärt AK-Arbeitsschutzexpertin Tamara Leopold.Die Grenze zur Gehörgefährdung liegt bei einem Auslösewert von 80 Dezibel. Entscheidend sind dabei nicht nur die Lautstärke, sondern auch Dauer und Intensität der Belastung, gemessen über einen durchschnittlichen Achtstundentag. Mögliche Folgen können Hörverlust oder Tinnitus sein. „Lärmschwerhörigkeit entsteht schleichend – oft merken Betroffene erst sehr spät, dass ihr Gehör dauerhaft geschädigt ist. Dann ist es aber schon zu spät", warnt Leopold. Denn Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar, deswegen ist Prävention essentiell. Dieser Schutz liegt nicht nur im eigenen Ermessen der Beschäftigten, auch Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor Lärm zu schützen. Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip als Orientierungsrahmen: Zuerst sind technische Maßnahmen zu prüfen, etwa bauliche Veränderungen zur Lärmreduktion. Danach kommen organisatorische Maßnahmen, wie zeitversetztes Arbeiten oder beispielsweise die Nutzung von Kopfhörern bei Onlinebesprechungen. Reichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, greift der persönliche Schutz. Ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel muss ein Gehörschutz getragen werden, der als persönliche Schutzausrüstung von dem oder der Arbeitgeber:in zur Verfügung zu stellen ist. „Gehörschutz ist keine Kür, sondern Pflicht. Er hilft dabei, physischen und auch psychischen Symptomen der Lärmbelastung vorzubeugen", betont die AK-Arbeitsschutzexpertin. Zentral ist außerdem die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen über Lärmrisiken und Schutzmaßnahmen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz sowie in der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV).