AK Burgenland kritisiert geplantes Aus der Bildungskarenz
Arbeitnehmer:innen sehen sich im Berufsleben mit einem laufend steigenden Bedarf an Weiterbildung konfrontiert. Unternehmen beklagen den Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Anstatt diesen Anforderungen entgegen zu kommen und Qualifizierung für mehr Arbeitnehmer:innen zu ermöglichen, planen FPÖ und ÖVP die ersatzlose Streichung der Bildungskarenz. „Sinnvoller wäre eine Reform in Richtung eines Qualifizierungsgeldes, aber FPÖ und ÖVP reißen stattdessen mit der Abschaffung der Bildungskarenz eine neue Lücke in die Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch anlässlich des Welttages der Bildung am 24. Jänner, bei dem darauf hingewiesen wird, dass Bildung ein Grundrecht für alle ist.In der Kritik steht die Bildungskarenz vor allem deshalb, weil sie mehrheitlich von jungen, gut ausgebildeten Frauen in Anspruch genommen wird – und Betreuungslücken im Anschluss an eine Elternkarenz oft der Anlass für eine Bildungskarenz darstellen. 2024 hat das WIFO die Inanspruchnahme der Bildungskarenz in Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration untersucht. „Frauen waren nach angehängter Bildungskarenz mehr Stunden erwerbstätig als Mütter, die nach der Elternkarenz direkt wieder in den Job einstiegen. Das heißt die Bildungskarenz hat für eine höhere Erwerbsbeteiligung und damit auch ein höheres Jahreseinkommen bei den Frauen gesorgt“, erklärt Tremmel-Yakali. Neben dem Stundenausmaß hat sich auch das Gehalt von Frauen im Anschluss an die Bildungskarenz positiv entwickelt. Es stieg schneller.
„Angesichts dieser Befunde ist das angekündigte Aus der Bildungskarenz nicht nachvollziehbar. Und FPÖ und ÖVP haben damit viele Arbeitnehmer:innen verunsichert“, zeigt sich AK-Präsident Michalitsch verärgert. Man kann derzeit noch nicht sagen, welche Fälle von der Abschaffung der Bildungskarenz betroffen sein werden. Unklar ist auch, ob es zu einem rückwirkenden Eingriff kommen wird. Bis dato stellt sich die Frage, welches Schicksal eine bereits abgeschlossene Bildungskarenzvereinbarung, deren Bildungsmaßnahme erst z. B. im Frühjahr oder Herbst starten wird, erleidet. Deshalb rät die AK: Aufgrund der unsicheren Lage ist es aktuell dringend notwendig eine „Vorbehaltsklausel“ in die Bildungskarenzvereinbarung aufzunehmen (siehe AK Musterbrief). Außerdem sollten an einer Bildungskarenz interessierte Arbeitnehmer:innen keine Vorauszahlungen an Bildungsinstitute leisten oder Verträge ohne Rücksprache bei der AK unterschreiben.