Frau sitzt mit anderen Kursteilnehmern im Kursraum
Frau sitzt mit anderen Kursteilnehmern im Kursraum © Monkey Business , stock.adobe.com

AK Burgenland kritisiert geplantes Aus der Bildungskarenz

Arbeitnehmer:innen sehen sich im Berufsleben mit einem laufend steigenden Bedarf an Weiterbildung konfrontiert. Unternehmen beklagen den Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Anstatt diesen Anforderungen entgegen zu kommen und Qualifizierung für mehr Arbeitnehmer:innen zu ermöglichen, planen FPÖ und ÖVP die ersatzlose Streichung der Bildungskarenz. „Sinnvoller wäre eine Reform in Richtung eines Qualifizierungsgeldes, aber FPÖ und ÖVP reißen stattdessen mit der Abschaffung der Bildungskarenz eine neue Lücke in die Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch anlässlich des Welttages der Bildung am 24. Jänner, bei dem darauf hingewiesen wird, dass Bildung ein Grundrecht für alle ist.
Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung und Neuorientierung ist für viele Arbeitnehmer:innen schwer zugänglich. Einerseits fehlen auf betrieblicher Ebene oft Angebote. Andererseits sind vor allem aufwendigere Ausbildungen schwer in den beruflichen Alltag zu integrieren. „Die Bildungskarenz ist bisher die einzige Möglichkeit zur selbstbestimmten Weiterbildung im Berufsleben bei aufrechtem Dienstverhältnis“, erklärt AK-Arbeitsmarktexpertin Gabi Tremmel-Yakali. „Tatsächlich bringt die Bildungskarenz für die Arbeitnehmer:innen Vorteile in Hinblick auf Erwerbsintegration und Einkommen.“ Auch Unternehmen profitieren bisher davon, durch die Bildungskarenz gut ausgebildete Fachkräfte halten zu können. Im Burgenland haben von Jänner bis September 2024 insgesamt 653 Personen Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz bezogen.

In der Kritik steht die Bildungskarenz vor allem deshalb, weil sie mehrheitlich von jungen, gut ausgebildeten Frauen in Anspruch genommen wird – und Betreuungslücken im Anschluss an eine Elternkarenz oft der Anlass für eine Bildungskarenz darstellen. 2024 hat das WIFO die Inanspruchnahme der Bildungskarenz in Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration untersucht. „Frauen waren nach angehängter Bildungskarenz mehr Stunden erwerbstätig als Mütter, die nach der Elternkarenz direkt wieder in den Job einstiegen. Das heißt die Bildungskarenz hat für eine höhere Erwerbsbeteiligung und damit auch ein höheres Jahreseinkommen bei den Frauen gesorgt“, erklärt Tremmel-Yakali. Neben dem Stundenausmaß hat sich auch das Gehalt von Frauen im Anschluss an die Bildungskarenz positiv entwickelt. Es stieg schneller.

„Angesichts dieser Befunde ist das angekündigte Aus der Bildungskarenz nicht nachvollziehbar. Und FPÖ und ÖVP haben damit viele Arbeitnehmer:innen verunsichert“, zeigt sich AK-Präsident Michalitsch verärgert. Man kann derzeit noch nicht sagen, welche Fälle von der Abschaffung der Bildungskarenz betroffen sein werden. Unklar ist auch, ob es zu einem rückwirkenden Eingriff kommen wird. Bis dato stellt sich die Frage, welches Schicksal eine bereits abgeschlossene Bildungskarenzvereinbarung, deren Bildungsmaßnahme erst z. B. im Frühjahr oder Herbst starten wird, erleidet. Deshalb rät die AK: Aufgrund der unsicheren Lage ist es aktuell dringend notwendig eine „Vorbehaltsklausel“ in die Bildungskarenzvereinbarung aufzunehmen (siehe AK Musterbrief). Außerdem sollten an einer Bildungskarenz interessierte Arbeitnehmer:innen keine Vorauszahlungen an Bildungsinstitute leisten oder Verträge ohne Rücksprache bei der AK unterschreiben.

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