Gastrofachfrau
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AK-Hilfe für acht Gastro-Mitarbeiter:innen im Südburgenland

Über Monate hinweg arbeiteten im Jahr 2020 acht Arbeitnehmer:innen eines Gasthauses im Südburgenland unermüdlich, halfen aus und machten Überstunden. Doch ihre Loyalität zahlte sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht aus. Sie suchten Hilfe in der AK-Bezirksstelle Oberwart. Nach erfolgloser Intervention wurden die offenen Forderungen mit Klagen gerichtlich geltend gemacht. Mehr als 6.000 Euro für einen Betroffenen wurden bereits erstritten. „Nach diesem rechtskräftigen Urteil werden weitere sieben ruhende Verfahren fortgesetzt. Es geht dabei um einen Streitwert in der Höhe von 51.700 Euro“, rechnet AK-Rechtsexperte Mag. Peter Lehner vor.
Viel Arbeit, wenig Lohn! So könnte man die Realität von acht Mitarbeiter:innen eines Gasthauses im Bezirk Güssing zusammenfassen. Für ihre geleistete Arbeitszeit und Überstunden von Juni bis September bekamen sie immer nur kleinere Barbeträge ausgezahlt. Dann kam es auch noch zu einem Betriebsübergang. Weder Betriebsübergeber noch Betriebsübernehmer sahen sie für die ausstehenden Löhne zuständig. Die Betroffenen wandten sich an die Arbeitsrechtsexpert:innen der Bezirksstelle Oberwart.  „Die von uns eingebrachte Klage bestätigt einen Betriebsübergang und dem Arbeitnehmer wurde die eingeklagte Lohnforderung in der Höhe von 6.212,23 Euro brutto zugesprochen“, zeigt sich Lehner erfreut. Auch die Berufung des Chefs konnte daran nichts mehr ändern. 

Dieses Urteil ist auch der Startschuss für die Wiederaufnahme der anderen sieben Verfahren, denn auch hier warten die Arbeitnehmer:innen auf ihr Geld – die Forderung beläuft sich insgesamt auf 51.693,54 Euro.

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