Pensionisten-Paar
Pensionisten-Paar liest Brief © Robert Kneschke, stock.adobe.com

AK-Teilpensions- und Altersteilzeitrechner schaffen Vergleiche

Teilpension bedeutet Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Doch das neue Modell ist auch steuerlich relevant. Oft wird die Teilpension mit der Altersteilzeit verwechselt, obwohl es sich hierbei um zwei unterschiedliche Modelle handelt. Mit dem AK-Teilpensions- und Altersteilzeitrechner lassen sich mögliches Einkommen schon vorab berechnen. 
Seit Anfang des Jahres 2026 gibt es in Österreich die Möglichkeit die Teilpension zu beantragen. So ist es Arbeitnehmer:innen möglich, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig bereits einen Teil der Pension zu beziehen. „Wer aber eine Teilpension bezieht muss aufpassen, denn es kann hierbei zu Steuernachzahlungen kommen“, warnt AK-Pensionsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral. Um schon vor der Beantragung der Teilpension mögliche Steuernachzahlungen abschätzen zu können, rät die Expertin, den Teilpensionsrechner der AK zu nutzen.

„Die Teilpension funktioniert folgendermaßen: Sie richtet sich an Personen, die bereits einen Pensionsanspruch erworben haben, etwa auf eine Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder Alterspension, aber noch nicht in Pension sind“, so Ohr-Kapral. Um Teilpension zu beziehen, muss die Arbeitszeit – in Absprache mit der oder dem Arbeitgeber:in – um mindestens 25 Prozent reduziert werden. Man kann 25, 50 oder 75 Prozent der Pension in Anspruch nehmen. Für diesen Prozentanteil wird das Pensionskonto „geschlossen“, der restliche Anteil bleibt am Konto und kann durch das Weiterarbeiten wachsen. Während der Beschäftigung werden dann das reduzierte Gehalt und die anteilige Pension ausgezahlt. Dennoch gilt hier Vorsicht:  Bei der Korridor-, Langzeitversicherten,- als auch Schwerarbeitspension gibt es nämlich einen Abschlag, der vom Teil der Pension, die bereits angetreten wird, einkalkuliert werden muss. 

Achtung, Stolperfalle!
Die Teilpension ist steuerpflichtig, da es zwei Einkommen sind. Weil die Pensionsversicherung nur die Lohnsteuer auf den Pensionsanteil und der Arbeitgeber nur jene auf das Gehalt berechnet, wird im Laufe des Jahres oft zu wenig Steuer abgezogen. Bei der verpflichtenden Arbeitnehmer:innenveranlagung (bis 30. Juni des Folgejahres über FinanzOnline) können daher Nachzahlungen entstehen. Man kann mit dem Formular E220 beim Finanzamt laufende Vorzahlungen leisten, um so eine hohe Nachzahlung am Ende des Jahres zu vermeiden.

AK-Rechner als Unterstützung

Die Arbeiterkammer hat einen eigenen Rechner für die Teilpension eingerichtet. „Mit dem Rechner lässt sich anhand der eigenen Daten aus dem Pensionskonto berechnen, wie hoch das Gesamteinkommen ausfallen wird, welche Steuernachzahlung voraussichtlich entsteht und um wie viel sich die spätere Pension erhöht“, so die AK-Expertin abschließend.

AK Teilpensionsrechner

Wie hoch ist mein Gesamteinkommen aus Arbeit und Teilpension?

Achtung! Altersteilzeit ist ebenfalls noch möglich

Im österreichischen Pensionssystem ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Besonders die Teilpension wird häufig mit der Altersteilzeit verwechselt, obwohl es sich um zwei unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten handelt. Die Möglichkeit der Altersteilzeit gibt es weiterhin parallel zur Teilpension. Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit um 40 oder 60 Prozent, in Absprache mit der oder dem Arbeitgeber:in, reduziert. Durch das Pensionspaket 2025 wird die bisher mögliche Altersteilzeit von fünf Jahren schrittweise verkürzt. Das bedeutet, dass eine Altersteilzeit, die dieses Jahr angetreten wird maximal 4,5 Jahre dauern kann. Eine im Jahr 2029 angetretene Altersteilzeit kann allerdings nur noch maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden. Der Vorteil der Altersteilzeit ist, dass anders wie bei der Teilpension, sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche wie Pension, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. in voller Höhe wie zuvor bestehen bleiben, obwohl man nur mehr Teilzeit arbeitet. Auch für dieses Modell bietet die Arbeiterkammer einen eigenen Rechner, mit dem man das Gesamteinkommen vorab berechnen kann

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