Geld und Taschenrechner
Geld und Tachenrechner © Jozitoeroe, stock.adobe.com

AK erstritt für Arbeitnehmer rund 5.200 Euro

Geht man in den Krankenstand, dann muss das von einem Arzt bestätigt werden. Wenn jedoch die Technik nicht mitspielt, dann können bei der Übermittlung an die Firma Fehler passieren. So ist es auch einem Arbeitnehmer aus dem südlichen Burgenland ergangen, der bei einem Holzverarbeitungsbetrieb in der Steiermark angestellt war. Aufgrund einer psychischen Erkrankung konnte dieser eine Zeit lang seinen Dienst nicht antreten und meldete sich beim Arbeitnehmer krank. Nach einem Besuch beim Hausarzt sollte dieser den Krankenstand auch offiziell an die Firma weiterleiten - leider kam die Krankmeldung dort nie an. Eineinhalb Wochen später flatterte dann ein eingeschriebener Brief des Arbeitgebers mit einer Mitteilung der fristlosen Entlassung herein. Der Grund des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer hätte die Arbeit unbefugt verlassen. Fassungslos wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Jennersdorf und bat den Jennersdorfer Bezirksstellenleiter Reinhard Jud-Mund um Hilfe. 
Der Arbeitnehmer schilderte seine Sicht der Dinge und Jud-Mund intervenierte deshalb mit einem Schreiben: „Wir forderten eine Kündigungsentschädigung für 2 Monate, die aliquoten Sonderzahlungen sowie die aliquote Urlaubsersatzleistung. - also rund 5.200 Euro“ Der Arbeitgeber war sich dennoch keiner Schuld bewusst und antwortete mit einem Gegenschreiben seines Rechtsanwalts, indem er unmissverständlich klar machen wollte, dass er den gestellten Forderungen nicht nachkommen würde. Nach einer weiteren Intervention vonseiten der Arbeiterkammer, in der vom Arbeitnehmer belegt wurde, dass er den Krankenstand bei seinem Hausarzt korrekt gemeldet hatte, lenkte der Arbeitgeber endlich ein und überwies die geforderten 5.181,29 Euro. „Hier kann man wieder sehen, dass es sich auszahlt die Arbeitsrechtberatung der AK im Zweifelsfall zu kontaktieren. Wir freuen uns einem Arbeitnehmer wieder zu seinem Geld verholfen zu haben“, zeigt sich Jud-Mund stolz.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: presse@akbgld.at