Jemand zieht Reisekoffer
Jemand zieht Reisekoffer © ronstik, stock.adobe.com

Damit die Reise nicht zum Reinfall wird

Die schönste Zeit im Jahr steht kurz bevor. Die einen haben die Urlaube bereits seit Längerem im Reisebüro gebucht und die Koffer bepackt, andere planen spontan ihre Auszeit im Sommer und suchen im Internet nach günstigen Angeboten. Egal, welcher Urlaubstyp man ist, der AK-Experte für Konsumenten:innenschutz hat wichtige Tipps, damit der Urlaub nicht zum Ärgernis wird. 

Der Flug verspätet, Gepäck verschwunden, das Hotelzimmer ist voller Kakerlaken oder existiert gar nicht. Ärger im Urlaub kann durchaus passieren. In der Konsument:innenberatung fällt immer öfter auf, dass Urlaub-Scams, also Betrugsmaschen bei Buchungen im Internet, zunehmen – von Fake-Unterkünften bis zu dubiosen Visum-Seiten. „Die Opfer zahlen oft im Voraus und bleiben meist auf leeren Konten oder gestohlenen Daten sitzen. Wir fordern von Online-Plattformen ein rascheres Vorgehen gegen betrügerische Inhalte“, betont AK-Konsument:innenschutzexperte Mag. Christian Koisser.

Er warnt vor Fake-Unterkünften, überbezahlten Tickets, teuren Einreise-Visa oder Datenklau und Phishing mit Weblinks. Damit der Traumurlaub kein Urlaubsalbtraum wird, rät Koisser: „Wer eine Unterkunft bucht, sollte konkret danach suchen und die Bewertungsplattformen lesen. Man sollte Billigstangebote meiden und keine Vorauszahlungen leisten bzw. Öffi- und Ausflugstickets direkt vor Ort bei offiziellen Gesellschaften buchen. Bei Zahlungsaufforderungen nie die offizielle Website verlassen und nie Bankdaten weitergeben. Stellt sich der Urlaub als Schmäh heraus, Zahlungen sofort stoppen!“

Kommt es zu einer Flugverspätung, stehen Reisenden – je nach Dauer und Entfernung – Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Schon ab zwei Stunden Verspätung am Abflugort gibt es Anspruch auf Betreuung, etwa in Form von Verpflegung oder Hotelunterbringung. Wichtig: Die Fluglinie muss ihren Sitz in der EU haben oder der Flug muss von einem EU-Land starten. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder Vulkanausbrüchen entfällt jedoch die Entschädigungspflicht.

Auch bei verspätetem Gepäck haftet die Fluglinie, der Schaden muss innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe des Reisegepäcks an die Airline angezeigt werden. Ist man gut in der Unterkunft angekommen, können jedoch schon die nächsten Probleme für Kopfweh sorgen. „Wird man vom Lärm einer nahegelegenen Baustelle belästigt oder findet Kakerlaken im Zimmer vor, besteht ein Anspruch auf Preisminderung. Dabei ist es wichtig, die Mängel vor Ort zu melden und auch mit Fotos zu dokumentieren. Die Frankfurter Liste gilt dabei als Orientierung, wie viel zurückgefordert werden kann“, so Koisser.

Der AK-Konsument:innenschützer warnt auch vor hohen Roaming-Kosten im EU-Ausland. Koisser: „Wer im Urlaub aus der Türkei oder Großbritannien Fotos verschicken oder videotelefonieren will, sollte vor der Abreise Roaming-Pakete und eSim-Karten mehrerer Anbieter vergleichen, denn die Preisunterschiede sind groß!“ Ein aktueller AK Preismonitor für zwölf Reiseziele bei zwölf Anbietern zeigt: Urlauber:innen können Geld sparen, wenn sie die Preise vorab checken. eSim ist tendenziell günstiger als Datenroaming-Pakete. 

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So vermeiden Sie hohe Kostenfallen im Urlaub.

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