Dienstverhinderung wegen Schnee und Eis
Der Winter hält auch im Burgenland Einzug. Doch was, wenn es aufgrund von Schnee und Eis zu Problemen auf den Straßen kommt und man zu spät oder – im schlimmsten Fall – gar nicht in die Arbeit kommt? „Arbeitnehmer:innen müssen immer alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich in die Arbeit zu kommen. Wichtig ist auch, sich umgehend beim Arbeitgeber zu melden, wenn es zu Verspätungen kommt“, sagt AK-Jurist Mag. Heinzi-Erik Hobisch. Klar ist: Verspätung oder Fernbleiben ist kein Entlassungsgrund.Die Arbeitnehmer:innen müssen zuvor alles Zumutbare unternommen haben, um pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen. Zum Beispiel früher aufbrechen oder den eigenen PKW anstatt öffentlicher Verkehrsmittel benutzen. „Ob eine solche Maßnahme tatsächlich zumutbar ist, wird dann im Einzelfall geprüft“ erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, dem/der Vorgesetzten umgehend zu melden (z.B. telefonisch), dass sie nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können.
Entschuldigt ist man auch, wenn man wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss. „Wenn aufgrund des Wetters Schule oder Kindergartengeschlossen hat und meine Kinder zuhause betreut werden müssen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund“, informiert Hobisch abschließend.