Junge Frau ärgert sich über ihr Gehalt
Junge Frau ärgert sich über ihr Gehalt © Lev Dolgatsjov, Fotolia

Expertinnen-Talk zum Equal Pay Day

Ab dem 4. November arbeiten burgenländische Frauen – statistisch gesehen – gratis. Zu diesem Zeitpunkt haben Männer bereits jenes Einkommen erreicht, wofür Frauen bis Jahresende noch arbeiten müssen. Frauen verdienen im Burgenland 15,8 Prozent oder 8.782 Euro weniger als Männer. Frauen im Burgenland arbeiten also 58 Tage im Jahr gratis. Im Österreichvergleich liegt das Burgenland über dem Österreichschnitt (16,9 Prozent) und nach Wien auf Platz zwei. 
Seit April 2023 gilt eine EU-Richtlinie, durch die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden soll. Die Richtlinie hat Auswirkungen auf Einkommensberichte, Stellenanzeigen sowie die Institutionen der Gleichbehandlung in Österreich. Die EU-Länder haben jetzt bis zu drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen, indem sie ihr nationales Recht an die neuen Vorschriften anpassen. Anlässlich des Equal Pay Days diskutieren führende Expertinnen die drängenden Fragen zu diesem Thema.

LH-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf 
„Die Lohntransparenz-Richtlinie ist ein historischer Meilenstein auf EU-Ebene, für den sich die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Evelyn Regner stark gemacht hat. Die Lohnunterschiede sind in Österreich noch immer viel zu hoch. Mehr Transparenz stärkt Frauen in Gehaltsverhandlungen und verpflichtet die Unternehmen die Gleichstellung, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind, auch tatsächlich umzusetzen. Jetzt heißt es, rasch handeln. Wir wollen und müssen endlich wieder zu den fortschrittlichen Ländern in Europa zählen.“

AK-Vizepräsidentin und ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Bianca Graf
„Transparenz ist ein wichtiger Baustein für das Schließen der Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen. Als ÖGB Frauen fordern wir verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Ausweitung auf alle Dienstgeber (z. B. Länder und Gemeinden). Und für die Nichterstellung braucht es spürbare Sanktionen, wie beispielsweise Strafzahlungen und den Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben. Die Berichte müssen jedenfalls ein Instrument sein, mit dem Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Unternehmen gut arbeiten können.“ 

Leiterin der BAK-Frauenabteilung MMag.a Eva-Maria Burger
„Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz ist eine große Chance, um Lohntransparenz und Einkommensgerechtigkeit für alle zu stärken. Die Richtlinie ist von guten Praxisbeispielen aus anderen Ländern inspiriert, die bei der Geschlechtergleichstellung und auch bei Lohnfairness erfolgreich sind; darunter Island, ein Land das Vorreiterin im Thema ist. Eine konsequente Umsetzung der Richtlinie bewirkt Lohntransparenz auf mehreren Ebenen: Einzelne Arbeitnehmer:innen haben mehr Informationen und können ihr Recht auf gleichen Lohn besser durchsetzen. Betriebe beschäftigen sich mehr mit dem Thema und können wirksame Maßnahmen innerbetrieblich setzen. Gesellschaftlich gibt es mehr Transparenz durch eine verbesserte Datenlage über Einkommensgerechtigkeit in allen Branchen und Jobs.“

AMS-Landesgeschäftsführerin Mag.a Helene Sengstbratl
„Gehaltsangaben in den Stelleninseraten sind für Jobsuchende eine essenzielle Information. Bewerberinnen und Bewerber müssen einfach wissen, wie eine Position bewertet ist und ob beispielsweise Teilzeit machbar ist. Das Service für Unternehmen des AMS informiert und motiviert Betriebe, Gehaltsangaben zu machen. Nicht nur für junge Menschen, für Berufseinsteiger:innen sind Gehaltsangaben eine gute Orientierung. Frauen finden unabhängig vom Alter Gehaltsangaben in Stellenanzeigen hilfreich. Unternehmen können so mit einer transparenten Gehaltsangabe zum Schließen des Gender Pay Gap beitragen.“


Expertinnen-Talk: „Lohntransparenz als Maßnahme gegen den Gender Pay Gap“

LH-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf
AK-Vizepräsidentin ÖGB-Frauenvorsitzende Bianca Graf
MMag.a Eva-Maria Burger, Leiterin Frauenabteilung BAK
Mag.a Helene Sengstbratl, Landesgeschäftsführerin AMS


Termin: Freitag, 3. November 2023, 13:30 Uhr

Ort: AK-ÖGB-Haus Eisenstadt, Seminarraum 1
Wiener Straße 7, 7000 Eisenstadt

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740
E: presse@akbgld.at