Junge Frau steht im Bus
Junge Frau steht im Bus © New Africa, stock.adobe.com

Fahrkarten aufbewahren und bares Geld bekommen!

Das Land Burgenland bietet über die Arbeitnehmerförderung zwei Zuschüsse für Pendler:innen, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch – er ist auch Vorsitzender des Arbeitnehmerförderungbeirats des Landes: „Wer mit dem Auto pendeln muss, bekommt den Fahrtkostenzuschuss, wer mit Öffis pendelt den Ökobonus. Der Antrag ist von Anfang Jänner bis Ende April über die Website des Landes möglich und bringt bares Geld!“ Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Wegstrecke vom Wohnort zum Arbeitsort. Für den Ökobonus ist es aber wichtig, die Monats- und Jahreskarten sowie die Zahlungsnachweise aufzuheben, rät Michalitsch: „Die Fahrkarten und Rechnungen unbedingt als Nachweis aufbewahren und den Ökobonus damit beantragen!“ Auch Lehrlinge erhalten Fahrtkostenzuschuss oder Ökobonus. 
„Der Ökobonus ist als Belohnung für jene Pendler:innen gedacht, die mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der höhere Fahrtkostenzuschuss soll dagegen jene unterstützen, die wegen fehlender Öffi-Anbindung gar nicht anders können als das Auto zu benützen“, erklärt der AK-Präsident. Mit 1.Jänner 2023 werden Fahrtkostenzuschuss und Ökobonus zudem deutlich erhöht: Von maximal 750 auf 850 Euro pro Jahr beim Fahrtkostenzuschuss und von maximal 150 auf 180 Euro pro Jahr beim Ökobonus. Die einmalige Entfernung zwischen Wohnort zum Arbeitsplatz muss in beiden Fällen mindestens 20 Kilometer betragen und das Bruttomonatseinkommen darf 3.426 Euro bzw. 5.481 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.  

Der Fahrtkostenzuschuss kann dann beantragt werden, wenn das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Unzumutbar sind öffentliche Verkehrsmittel etwa für Menschen mit Behinderungen (und entsprechendem Parkausweis) oder wenn die Fahrt mit den Öffis bis 50 Kilometer Wegstrecke doppelt und ab 50 Kilometer eineinhalbmal solange dauert wie mit dem Auto. Auch Schichtarbeiter:innen, die mit Öffis vor 5 Uhr früh abfahren müssten um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein, oder erst nach 19 Uhr nachhause fahren, können Fahrtkostenzuschuss beantragen.

MEHR INFORMATIONEN

zu Fahrtkostenzuschuss bzw. Ökobonus finden Sie hier!

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