Gastgewerbe
Gastgewerbe © Ulia Koltyrina, Fotolia

Fit für den Ferialjob

Wenn das Schuljahr abgeschlossen ist und die Ferienzeit beginnt, verbringen viele Jugendliche die Zeit nicht nur mit baden am See, sondern nutzen die Sommerpause um erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Doch gerade bei diesen zeitlich befristeten Jobs gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen. AK-Jugendreferent Peter Leidl klärt auf: „Es gibt klare Richtlinien bei der maximalen Arbeitszeit. Ist man unter 18 Jahre alt, darf grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das sollte unbedingt in einem schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Praktikumsstelle festgehalten werden. In diesem steht auch, wann und wo man arbeitet, was die Aufgaben sind und wie viel Geld man verdient.“ 
Hier ist es allerdings entscheidend, ob es sich um einen Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum handelt. „Wenn man in den Ferien arbeitet, um Geld zu verdienen, ist es ein Ferialjob und somit ein normales Arbeitsverhältnis. Beim Pflichtpraktikum hingegen soll man praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Es ist nicht zwingend ein Arbeitsverhältnis, hier kann es sich auch um ein Ausbildungsverhältnis handeln. Das wirkt sich auf die Bezahlung und auch auf arbeitsrechtliche Vorschriften aus“, erklärt der Experte. 

Es empfiehlt sich, Tätigkeiten und geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Kommt es nämlich nach dem Ferialjob oder Praktikum zu Unstimmigkeiten, hat man so einen Beweis in der Hand. „Wichtig ist es, dass niemals falsche Aufzeichnungen von dem oder der Praktikant:in unterschrieben werden“, betont Leidl. Wenn zu wenig ausbezahlt wird oder die Abrechnung nicht stimmt, sollten sich die Betroffenen so rasch wie möglich an die Arbeiterkammer wenden, damit Ansprüche nicht verfallen. Die Exper:innen beraten telefonisch, schriftlich oder persönlich.

10 Tipps für Ferienjobber

Ein Ferienjob ist ein richtiges Arbeitsverhältnis mit allen Rechten.

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