Mann vor Laptop im Büro mit Fußball in den Händen
Mann vor Laptop im Büro mit Fußball in den Händen © madhourse, stock.adobe.com

Fußball-EM im Büro: Was ist erlaubt?

Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM in Deutschland. Sie dauert vier Wochen und bis zum Finale am 14. Juli 2024 herrscht für Fußballfans Ausnahmezustand. 24 Nationen spielen um den EM-Titel, darunter auch Österreich. Kaum ein Betrieb in dem die Euro 2024 nicht Gesprächsthema sein wird.  Einige der Spiele werden auch während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Doch darf man in der Arbeitszeit Fußball schauen? „Schauen Sie die Fußball-EM nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit Ihrem Chef ab. Prinzipiell macht es Sinn es vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht", rät AK-Jurist Mario Popovits, LL.M. (WU).  
Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Fußball-EM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Spielen jedoch hinter dem Rücken ihres Chefs per TV oder Internet-Stream und erbringen sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. Wenn der Chef oder die Chefin Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, wäre es ratsam, sich die Spiele lieber zu Hause nach der Arbeit anzuschauen. 

Radio hören und Internet
Ist der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Spiele im Radio mitverfolgen - sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Spiele auch online abrufen.

Urlaub nehmen 
Wer sich für die Euro 2024 Urlaub nehmen will, muss dies vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Beschäftigten und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Urlaubstermine können von Arbeitgeber:innen nicht einseitig aufgezwungen werden. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Ein Bier zur EM?
Für die EM gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. „Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der EM daranhalten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitgeber:innen können aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen“, so Mario Popovits abschließend.

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