Natur erleben
Natur erleben © AK Burgenland, AK Burgenland

Natur erleben: AK Burgenland fordert freien Zugang zur Natur

98 Prozent der burgenländischen Wälder sind nicht öffentlich. 13 Seen -darunter ein beträchtlicher Teil des Neusiedler Sees auf der österreichischen Seite sowie der Neufelder See – befinden sich in Privatbesitz. Damit haben die Menschen kaum Gelegenheit, diesen Naherholungsbereich für sich zu nutzen. Die AK Burgenland fordert daher den freien Zugang zur Natur. „Wer arbeitet, muss auch die Möglichkeit haben, sich zu erholen - unabhängig vom Einkommen. Gerade in der grenzenlos schönen Natur unseres Landes sollte Erholung deshalb nicht willkürlich beschränkt werden. Es ist überfällig, anderen Staaten zu folgen und aus dem Privileg weniger, ein Recht der Vielen zu machen“, betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch, im Zuge einer Verteilaktion anlässlich der „Geschriebenstein Roas“ im Südburgenland.
Die AK wünscht sich für Arbeitnehmer:innen ein gutes und gesundes Leben. Ohne Erholung und Bewegung an der frischen Luft, in Wäldern, auf Bergen und an Seen ist das undenkbar. Aber dort stellt sich oft die Preisfrage, weil die Menschen für baden und Schwammerl suchen immer öfter zur Kasse gebeten werden. Oder die Wanderung vor einem Schranken endet und der Zugang zum See nur privaten Grundeigentümer:innen vorbehalten ist. „In Österreich herrscht – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, wo Grund- und Verfassungsrechte den freien Zugang zur Natur seit langem sicherstellen – immer noch das Vorrecht der Eigentümer:innen. Nur zwei Prozent der burgenländischen Natur gehören uns allen. Der Rest ist Privatbesitz“, erklärt AK-Expertin Mag.a Lukiæ-Zjajo.

Geht es nach der AK Burgenland, soll sich das ändern. Erst 1975 wurde von Bruno Kreisky die „Wegefreiheit“ im Forstgesetz verankert, welches Menschen erlaubt, den Wald zu betreten und sich dort aufzuhalten. Genau 50 Jahre danach macht die AK Burgenland darauf aufmerksam und verteilte im Zuge der „Geschriebenstein Roas“ die Broschüre „Freier Zugang zur Natur“. „Jetzt ist es Zeit, den nächsten Schritt zu setzen und ein Grundrecht auf Natur in der Verfassung zu verankern“, so Mag.a Lukiæ-Zjajo.

Die österreichische Politik ist daher gefordert, der Erholung in der freien Natur bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu verschaffen. So können Unsicherheiten und Einschränkungen vermieden werden. „Damit Baden, ohne Eintritt bezahlen zu müssen, möglich und Pilze sammeln endlich auch rechtlich abgesichert ist oder Wanderwege nicht mehr zu Unrecht gesperrt werden“, so Michalitsch abschließend.

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