Drei Reihen von knapp hintereinander stehenden Strommasten, das Bild scheint KI zu sein
Stromleitungen © peterschreiber.media, stock.adobe.com

Neuer Sozialtarif ab April 2026

Ab April 2026 entlastet ein neuer Sozialtarif einkommensschwache Haushalte mit vergünstigten Strompreisen, sofern eine ORF-Befreiung vorliegt. Dabei beträgt der Netto-Energiepreis 6 Cent pro Kilowattstunde. Eine frühzeitige Beantragung ist wichtig, da der Tarif nicht rückwirkend gilt. Haushalte ohne Anspruch sollten Anbieter vergleichen, um Kosten zu sparen.
Ab April 2026 tritt ein neuer Sozialtarif für Strom in Kraft, der einkommensschwache Haushalte bis 2036 entlasten soll. Voraussetzung ist eine bestehende Befreiung vom ORF-Beitrag. Wurde diese noch nicht durchgeführt, dann ist zuerst ein Antrag auf ORF-Beitragsbefreiung nötig. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann online geprüft werden. 

Für jene Haushalte, die bereits eine OBS-Befreiung erwirkt haben und für die eine EAG-Kosten-Befreiung (Erneuerbaren Förderkosten) besteht, liegt bereits eine Zählpunktnummer vor - sie müssen keinen Antrag stellen und erhalten den Sozialtarif automatisch. Jene ohne EAG-Befreiung werden aufgefordert, die Zählpunktnummer der OBS bekannt zu geben. Diese Nummer findet sich etwa auf der Stromrechnung, im Vertrag oder im Online-Serviceportal des jeweiligen Anbieters, aber nicht direkt am Stromzähler.

Es lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung, da der Sozialtarif nicht rückwirkend gewährt wird, sondern jeweils erst ab dem Folgemonat gilt. Zu beachten ist außerdem, dass Studierende zwar eine Befreiung vom ORF-Beitrag erhalten können, jedoch keinen Anspruch auf den Sozialtarif haben.

„Der Strompreis für einkommensschwache Haushalte beträgt 6 Cent netto pro Kilowattstunde für bis zu 2.900 kWh pro Jahr. Dieser Preis bezieht sich allerdings nur auf den Energieanteil. Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu“, erklärt AK-Expertin Mag.a Ines Lukic-Zjajo. Begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und weiterer Person. Für Personen mit stromintensiven medizinischen Bedarf - zum Beispiel eine Heimdialyse - kann zusätzliche Unterstützung gewährt werden. Wer später den Anbieter wechselt, sollte die ORF-Beitrags Service GmbH darüber informieren, damit auch der neue Stromlieferant den Sozialtarif anwendet.

Für jene Haushalte ohne Anspruch auf den Sozialtarif empfiehlt es sich, Strom- und Gaspreise regelmäßig zu vergleichen. „Aktuell gibt es günstige Angebote am Markt. Sofern keine Vertragsbindung beim bestehenden Stromanbieter vorliegt, kann man den Anbieter wechseln und so monatlich viel Geld sparen. Der Tarifkalkulator der E-Control bietet eine unabhängige und übersichtliche Möglichkeit, Energiepreise zu vergleichen und Einsparpotenziale zu erkennen“, rät Lukic-Zjajo abschließend. 

Tarifkalkulator

Der Tarifkalkulator der e-control erstellt für Sie mit wenigen Klicks den vollständigen Vergleich aller für Sie in Frage kommenden Strom- und Gasangebote.

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