
Rücksendung mit böser Überraschung
Bestellen im Internet kann sehr komfortabel sein. Zwei Burgenländer:innen mussten zuletzt aber die Erfahrung machen, dass bei Online-Bestellungen doch nicht alles reibungslos ablaufen muss. Bei manchen Unternehmen werden Rücktrittsmöglichkeiten nämlich nicht mehr so gerne gesehen. Beide bestellten Fußballschuhe für ihre Söhne, bei beiden wurde behauptet, die zurückgeschickten Fußballschuhe seien verschmutzt. In beiden Fällen bedurfte es Interventionen der AK-Konsumentenschützer:innen, damit die Forderung des vom Unternehmen beauftragten Zahlungsdienstleisters abgewehrt werden konnte.Dass ein solches Vorgehen für Unternehmen auf Dauer kein besonders gutes Geschäft ist, ist verständlich. Doch der betroffene Versandhändler hatte offenbar eine tolle Idee, um Rücksendungen zu stoppen. Denn nach Einlangen der Rücksendung behauptete er, dass jeweils ein Paar Schuhe verschmutzt sei und dass deshalb das Rücktrittsrecht ausgeschlossen sei. Die zurückgesendeten Schuhe landeten rasch wieder bei den Kundinnen. Das mit der Verschmutzung stimmte aber nicht, die Schuhe waren lediglich probiert worden, so wie es das Gesetz auch erlaubte. „Dass man es mit dem Zurückschicken der Ware nicht übertreiben sollte, ist ja nachvollziehbar. Aber der Versuch, dieses gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht mit Falschbehauptungen auszuhebeln, ist schon ein starkes Stück“, zeigt sich AK-Konsumentenschützer Christian Koisser überrascht vom Vorgehen des Unternehmens.
Erst nach Interventionen der Juristen in der Konsumentenschutzabteilung der AK Burgenland klärte sich die Angelegenheit. Die Mütter mussten die Rechnung nicht bezahlen. Der Versandhändler hatte aber kein Interesse an der neuerlichen Rücksendung der Schuhe. Diese hätte er nach seiner Darstellung ohnehin entsorgen müssen.