![Skifahrer auf der Skipiste © Tomas Marek, stock.adobe.com Skifahrer](https://bgld.arbeiterkammer.at/genticsimagestore/b4b0cdff1749bddd54e8c5d948f34dfc-AdobeStock_222933081_Skiverleih_TomasMarek.jpg)
Ski-WM im Büro: Was ist erlaubt?
Bis 16. Februar 2025 kämpfen die besten Schifahrer:innen der Welt in Saalbach um Medaillen. Kaum ein Betrieb in dem dieses sportliche Großereignis nicht Gesprächsthema ist. Der Großteil der Rennen wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Da stellt sich die Frage: Dürfen Arbeitnehmer:innen im Betrieb ihren Lieblingsskifahrer:innen vorm Bildschirm die Daumen drücken? AK-Experte Mag. Martin Sugetich hat die Antworten: „Schauen Sie die Ski-WM nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit Ihrem Chef ab!“Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Ski-WM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Spielen jedoch hinter dem Rücken ihres Chefs per TV oder Internet-Stream und erbringen sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. Wenn der Chef oder die Chefin Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, kann man die Rennen nur nach der Arbeit anschauen.
Radio hören und Internet
Ist der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Rennen im Radio mitverfolgen - sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Läufe auch online abrufen.
Urlaub nehmen
Wer sich für die Ski-WM noch Urlaub nehmen will, muss dies vereinbaren. Dabei müssen auf die Erholungsmöglichkeiten der Beschäftigten und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Urlaubstermine können von Arbeitgeber:innen nicht einseitig aufgezwungen werden. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.
Ein Bier zur Ski-WM?
Für die WM gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. „Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der WM daranhalten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitgeber:innen können aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen“, so Sugetich abschließend.