Geldscheine
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

In der arbeitsrechtlichen Beratung der AK Burgenland ist die kollektivvertragliche Unterentlohnung der häufigste Fall.  „Wir sprechen hier von Lohndiebstahl und Sozialbetrug. Es entsteht Schaden für die betroffenen Arbeitnehmer:innen durch vorenthaltenes Einkommen und fehlende Sozialversicherungsbeiträge. Die wiederum führen zu einem Betrug an den Sozialversicherungen“, kritisiert AK-Präsident Gerhard Michalitsch und fordert verstärkt Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.

Davon betroffen war eine burgenländische Dienstnehmerin, die im sozialen Dienst beschäftigt war und während des Jahres aus ihrem Arbeitsverhältnis ausschied. Durch einen zufälligen Hinweis ließ sie erst Monate später ihre Endabrechnung durch einen AK-Rechtsexperten überprüfen – glücklicherweise noch innerhalb der geltenden Verfallsfrist. Die Kontrolle ergab, dass die anteiligen Sonderzahlungen nur zur Hälfte abgerechnet worden waren. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Betrag in Höhe von 2.026 Euro brutto, der der Arbeitnehmerin fehlte.

 

Nach Intervention des AK-Juristen Mag. Martin Sugetich wurde die Abrechnung korrigiert und der fehlende Betrag nachbezahlt. „Viele Arbeitnehmer:innen verlassen sich darauf, dass ihre Endabrechnung automatisch korrekt ist. Doch gerade bei Beendigung von Dienstverhältnissen und der in diesem Zusammenhang zustehenden Beendigungsansprüchen oder bei Ansprüchen, die sich nach der geleisteten Arbeitszeit richten (z.B.: Mehr- und Überstunden, Zulagen, Aufwandsentschädigungen usw.)  kommt es immer wieder zu Fehlern. Deshalb empfehlen wir, Abrechnungen zeitnah überprüfen zu lassen, vor allem wegen der – oftmals sehr kurzen - Verfallsfristen“, erklärt Sugetich abschließend.

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