Fußball WM: Darf man am Arbeitsplatz zuschauen?
Fußball WM © AK Burgenland, AK Burgenland

WM-Schauen am Arbeitplatz – was ist erlaubt?

Vom 11. Juni bis 19. Juli findet die Fußballweltmeisterschaft der Männer statt. Aufgrund der Austragungsorte USA, Mexiko und Kanada wird heuer meistens gespielt, wenn Österreich schläft oder extra lange aufbleibt. Was gilt für Kolleg:innen im Nacht- oder Frühdienst? Dürfen Spiele „nebenbei“ im Stream verfolgt werden? Was ist erlaubt und was ist ein arbeitsrechtlicher Regelverstoß? Die AK Burgenland klärt auf.
Ein kurzer Blick aufs Handy, um schnell den Spielstand zu checken? Das wird in den meisten Betrieben niemand dramatisch finden – sofern private Handynutzung grundsätzlich erlaubt ist. Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte ganze Spiele am Dienst-PC oder dauerhaft am Smartphone streamen. 

Denn grundsätzlich gilt: Die Arbeitsleistung darf nicht leiden. Besonders heikel wird es dort, wo Sicherheitsvorschriften oder volle Konzentration notwendig sind – etwa beim Bedienen von Maschinen oder im Straßenverkehr. 
Ist Fernsehen im Betrieb grundsätzlich erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Dasselbe gilt natürlich auch fürs Mitfiebern via Radio.

Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.  „Unser Tipp: Unbedingt vorher mit der Führungskraft abklären, ob eine gute Lösung möglich ist. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen oder Urlaub vereinbaren“, rät Arbeitsrechtsexperte Mag. Heinzi-Erik Hobisch.

Verbindliche Arbeitszeiten gelten auch während der WM. Wer später zur Arbeit kommen möchte, braucht eine Vereinbarung mit dem Betrieb – etwa über Gleitzeit, Zeitausgleich oder Urlaub. Wer während der WM Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem bzw. der Arbeitgeber:in vereinbaren. 

Wer tief in die Nacht WM-Spiele schaut, sollte am nächsten Tag „arbeitsfit“ sein. Gerade in Berufen mit Verantwortung oder Sicherheitsrisiken kann Übermüdung problematisch werden. „Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeit grundsätzlich erbringen können. Die Müdigkeit nach einem Elfmeterschießen ist menschlich nachvollziehbar, aber sie ersetzt keinen Urlaubstag“, so der AK-Jurist Hobisch und erklärt weiters: „Wer einfach zu Hause bleibt, weil das Finale bis in die Morgendämmerung gedauert hat, riskiert Probleme. Ein vorgetäuschter Krankenstand kann ernste Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung.“

Für die WM gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der oder die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.

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