Elternfrühstück
© AK Burgenland, AK Burgenland

Was tun, wenn ein Baby kommt?

Mit der Freude über ein Baby kommen auch einige unbeantwortete Fragen auf die werdenden Eltern zu:  Wann und wie muss ich die Schwangerschaft am Arbeitsplatz bekannt geben? Ab wann gibt es den Kündigungsschutz? Welche Arbeiten dürfen Schwangere nicht mehr verrichten? Nach dem großen Ansturm auf das Webinar „Baby im Anmarsch“ gibt es nun auch die Möglichkeit persönlich mit den Expert:innen der AK Burgenland beim Elternfrühstück zu sprechen. An zwei Terminen, nämlich am 21. Juni in der AK-Zentrale Eisenstadt sowie am 27. Juni in der Bezirksstelle Oberwart stehen die AK-Jurist:innen rund um zwei informative Vorträge Rede und Antwort. „Wir wissen aus dem Beratungsalltag, dass werdende Eltern einen hohen Informationsbedarf haben.  Mit den Vorträgen und persönlichen Gesprächen bei einem Frühstück möchten wir die Bald-Mamas und -Papas gut beraten und wichtige Infos weitergeben“, betonen Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr und Arbeitsrechtsexperte Mag. Helmut Steiger.
Nach der erfolgreichen Webinarserie „Baby im Anmarsch“ war es der Arbeiterkammer Burgenland ein Anliegen die werdenden Eltern auch persönlich abzuholen. Deshalb findet ein Elternfrühstück an zwei Juni-Terminen (21. Juni in Eisenstadt sowie 27. Juni in Oberwart) um etwaige Fragen, Sorgen und Ängste aus dem Weg zu räumen. Wichtige Themen wie Schwangerschaft, Mutterschutz und Wochengeld werden genauso besprochen wie Papamonat und Familienzeitbonus, Elternkarenz, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und Kinderbetreuungsgeldkonto sowie Elternteilzeit. 

Auch Neuerungen, die das Jahr 2023 mit sich gebracht hat, sind Thema des Elternfrühstücks: „Das Jahr 2023 bringt auch einige Neuerungen für werdende und frisch gebackene Eltern mit sich, über die wir informieren werden“, kündigen die beiden Expert:innen Ohr und Steiger im Vorfeld an. Nach jahrelanger Forderung der AK gibt es z. B. eine finanzielle Verbesserung für Väter, die die Elternkarenz und den „Papamonat“ konsumieren möchten. Seit 1. Jänner 2023 kann ein Vater sowohl den „Familienzeitbonus“ als auch das Kinderbetreuungsgeld konsumieren ohne, dass hier das Geld vom „Papamonat“ angerechnet wird. „Wichtig ist, das man die Anträge an den Arbeitgeber und den Sozialversicherungsträger zeitgerecht einbringt. Wir freuen uns schon sehr auf viele interessierte werdende oder frisch gebackene Eltern“, so die beiden Expert:innen Ohr und Steiger einig.

Außerdem gibt es noch ein Zuckerl der AK-Büchereien: Wer sein Kind schon von Anfang an mit spannenden Büchern spielerisch fördern möchte, kann sich in den AK-Büchereien eine kostenlose Buchstart-Tasche abholen. Die Taschen beinhalten das Buchstart-Bilderbuch „Das mag ich. Ich zeig es dir“ vom burgenländischen Autor Heinz Janisch und der Wiener Illustratorin Birgit Antoni. Zusätzlich findet man in der Tasche Informationsbroschüren und eine Leselatte, die das Wachstum Ihres Kindes begleitet.

ANMELDUNG ZUM ELTERNFRÜHSTÜCK

Termine: 21. Juni in Eisenstadt und am 27. Juni in Oberwart!

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: presse@akbgld.at