Weihnachtsfeier in der Firma
Weihnachtsfeier in der Firma © Gennadiy Poznyakov, stock.adobe.com

Welche Fettnäpfchen sollte man vermeiden?

Die einen lieben sie, die anderen hassen sie – gemeint ist die Firmenweihnachtsfeier. Ist die Firmenweihnachtsfeier nun Freizeitvergnügen oder Arbeitszeitzuckerl? Muss ich hingehen und wenn ja, wie verhalte ich mich, damit ich nicht in ein Fettnäpfchen trete? Die AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag.a Ines Simmel hat einige Tipps, damit die Weihnachtsfeier nicht zur Peinlichkeit wird.
Wenn Chefin oder Chef während der Arbeitszeit zu einem kleinen Umtrunk mit Vanillekipferl einladen, sollte man als Mitarbeiter:in die Einladung keinesfalls ausschlagen. Es wäre ein diplomatischer Fauxpas und kann ein­em unnötige Antipathie einbringen oder als Arroganz und Außenseitertum aus­ge­legt werden. „Auch wer kein Partylöwe ist, sollte die Chance nutzen, mit den Vorgesetzten und Kolleg­:innen in lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst“, rät Mag.a Ines Simmel.

Findet das kurze Zu­sammen­sein auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grund­sätz­lich Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden. Wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, etwa zum abendlichen Heurigenbesuch, besteht – je nach Firmenkultur – größere Toleranz, wenn man nicht zum Fest kommen kann oder will. Die Teilnahme ist freiwillig und auch unbezahlt. Ein generelles Recht auf eine Firmen-Weihnachtfeier gibt es übrigens nicht.
Auf gar keinen Fall sollte man sich auf einer Firmenweihnachtsfeier daneben benehmen. Hält man sich an die folgenden AK-Tipps, kann eigentlich nichts schiefgehen:

  • Alkohol nur in Maßen: Gefahrenpotenzial Nummer 1 ist das Gläschen zu viel. Es lockert Zunge und Selbstkontrolle. Wer sich dann zu viel herausnimmt, kann sogar eine Entlassung ris­kier­en.

  • Angemessene Kleidung: Lieber zuerst nachfragen, was in der Firma Usus ist, als sich mit originellen Rentierhörnern und Engels­flügeln lächerlich zu machen. Schickmachen ist ok, aber nicht zu sehr aufbrezeln.

  • Harmlose Heiterkeit: Nichts ist langweiliger, als mit Kolleg­:innen auch noch beim Fest über die Arbeit zu reden. Bringen Sie sich ruhig mit lustigen Anekdoten ein, aber bitte keine Ge­schicht­en über die jüngsten Partyexzesse! Tabu sind auch Ge­spräche über allzu Privates, etwa Eheprobleme in allen Details, Jobangst, Krankheit oder Geldsorgen.

  • Flirten nur in homöopathischen Dosen: Ein bisschen Wim­pern­klimpern und charmante Komplimente sind eine Sache. An­züg­lich­keit­en oder Tanzen mit gewagter Tuchfühlung sind hin­gegen No-Gos und brandgefährlich: Schlimmstenfalls können sie den Job kosten. Jedenfalls sind Sie Tratschthema Nummer 1.

  • Verbrüderung mit Vorbehalt: Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter KollegInnen erleichtert das ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht jedoch, wenn Ihnen Chefin oder Chef zu fortgeschrittener Stunde das Du-Wort anbietet. Warten Sie daher lieber, wie Sie Ihr/e Vor­ge­setzte am nächsten Tag anspricht, um zu sehen, ob nach wie vor joviale Umgangsformen angesagt sind.

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 0664/78006171
E: presse@akbgld.at