Mann zeigt Frau etwas in den Unterlagen
Mann zeigt Frau etwas in den Unterlagen © contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Wenn der Chef nicht zahlt

Chef hatte keine Eile: Ein Mitarbeiter, der in der Servicebranche tätig war, musste viel Geduld in den Job mitbringen. Während seiner gesamten Beschäftigungszeit erhielt er zu keinem Zeitpunkt einen Dienstzettel. „Der Dienstzettel ist die Eintrittskarte in ein faires Arbeitsverhältnis. Fehlt er, stehen Beschäftigte im Ernstfall mit leeren Händen da“, betont AK-Rechtsexperte Mag. Heinzi-Erik Hobisch. Doch damit nicht genug: Lohnzettel wurden erst nach zwei Monaten an den Arbeitnehmer ausgehändigt, auf den ersten Lohn musste er drei Monate warten.
Als das Dienstverhältnis dann schließlich einvernehmlich aufgelöst wurde, wartete bereits die nächste böse Überraschung. „Bei der Endabrechnung zahlte der Dienstgeber weder anteilige Sonderzahlungen noch Urlaubsersatzleistung oder vom Mitarbeiter getätigte Barauslagen aus“, so Hobisch. Für den Arbeitnehmer war damit das Maß voll. Er wandte sich hilfesuchend an die Rechtsabteilung der AK Burgenland. Nach einer erfolglosen Intervention landete der Fall vor Gericht – mit gutem Ausgang für den Betroffenen: Insgesamt konnte die AK für ihn 5.760 Euro erstreiten. „Kein Dienstzettel, verspäteter Lohn und eine unvollständige Endabrechnung sind keine Kleinigkeiten. Beschäftigte haben Anspruch auf Transparenz und auf ihr Geld. In solchen Fällen ist es immer ratsam, sich an die AK zu wenden“, so Hobisch abschließend.

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