Zu heiß zum Arbeiten?
Hitzeschutz © AK Burgenland, AK Burgenland

Zu heiß zum Arbeiten?

Im Rahmen des Hitzeaktionstages am 9. Juni macht die AK Burgenland auf die Hitzeschutzverordnung aufmerksam, die seit Anfang des Jahres gilt. Neben einem Hitzeschutzplan sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter:innen zu ergreifen. Das kann eine Vorlegung des Arbeitsbeginns, zusätzliche Pausen, mobile Kühlmöglichkeiten oder die Bereitstellung von persönlichen Schutzmitteln bedeuten. „Die Betriebe müssen rechtzeitig planen und gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen geeignete Lösungen finden“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Pünktlich zum Hitzeaktionstag erinnert die AK Burgenland: Seit 1. Jänner 2026 ist die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, bei Arbeiten im Freien konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung zu treffen. „Von Hitzebelastung spricht man, wenn hohe Lufttemperaturen, intensive Sonneneinstrahlung und körperliche Arbeit zu einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung führen“, erklärt AK-Arbeitnehmer:innenschutzexpertin Tamara Leopold. Als Indikator, ab wann Maßnahmen greifen müssen, gilt die Hitzewarnstufe Gelb. Das entspricht einer gefühlten Temperatur von 30 Grad, die Informationen können auf der Website der GeoSphere Austria abgerufen werden. 

Kern der Verordnung ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der präventiv erstellt werden muss. Dabei sollen Arbeitnehmer:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder einbezogen werden, weil sie ihren Arbeitsalltag am besten kennen. Die Maßnahmen reichen von früheren Arbeitszeiten, zusätzlichen Pausen im Schatten und Rotationssystemen über die Bereitstellung von Schattenplätzen und mobilen Kühlmöglichkeiten bis hin zu persönlichen Schutzmitteln: leichte, atmungsaktive Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor und ausreichend Flüssigkeit. Ausnahmen kann es unter bestimmten Umständen geben. „Handelt es sich um eine Tätigkeit mit kurzer Dauer, beispielsweise Lieferwege vom und zum Auto, wobei es zu keiner gefährlichen Hitze- und UV-Belastung kommt, müssen keine Maßnahmen getroffen werden“, erklärt Leopold. 

„Wichtig ist, dass Unternehmen frühzeitig reagieren, etwa durch vorausschauende Dienstplanung. Das sollte aber immer einvernehmlich mit den Mitarbeiter:innen bzw. den Betriebsrät:innen passieren“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Auch eine freiwillige ärztliche Untersuchung zur Prävention UV-bedingter Erkrankungen ist vorgesehen.

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