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Lohnraub und Sozialabgabenbetrug effizient bekämpfen

Das Burgenland ist von Lohn- und Sozialdumping besonders betroffen. Nach einem internationalen Kontrollgipfel im März widmete sich auch die AK-Vollversammlung dem Thema. Unter anderem wurde beschlossen, dass zwischenstaatliche Kontrollen verstärkt werden und wieder jede geschädigte Person zur Strafe beitragen soll (Kumulationsprinzip). „Gerade in Zeiten in denen jeder Cent gebraucht wird, um das Staatsbudget zu sanieren, muss Steuer- und Abgabenbetrug effektiv bekämpft werden. Zudem müssen Beschäftigte und Versicherungsgemeinschaft noch besser geschützt und Unternehmen und ihre Arbeitsplätze vor unlauterem Wettbewerb bewahrt werden“, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Die Facetten von Lohn- und Sozialdumping sind vielschichtig. Kollektivvertragliche Unterentlohnung, unsaubere Konstrukte bei Entsendungen, rechtswidrige Stornierungen von Anmeldungen bei den Sozialversicherungen, Scheinunternehmen. Alleine Überstunden, die 2025 nicht bezahlt wurden, verursachen einen Schaden in der Höhe von 2,5 Milliarden Euro. „Diese Betrügereien dürfen weder zum Geschäftsmodell werden, noch darf bei kontrollierenden und vollziehenden Behörden gespart werden. Die Gesetze müssen verschärft und zusätzliche Schwerpunkte gesetzt werden“, fordert Michalitsch.

Die AK-Vollversammlung fordert daher unter anderem:

  • Abschreckende und hohe Strafen, Einführung von Mindeststrafen – seit Abschaffung des Kumulationsprinzips und der Mindeststrafen im Jahr 2021 sind die Strafen deutlich gesunken. Michalitsch: „Wenn sich Betrug mehr lohnt als eine gelegentliche Strafe, gibt es keine generalpräventive Abschreckung mehr!“
  • Personalausbau statt Personalabbau – effektive Kontrollen sind nur durch entsprechende Personalressourcen möglich. Behörden, wie etwa die Bauarbeiterurlaubs- und -abfertigungskasse (BUAK), müssen bei Entsendungen eine stärkere Rolle bekommen.
  • Legistische Lücken schließen – sogenannte „führungslose GmbHs“, die keine Geschäftsführung haben, können sich der Haftung entziehen, weil es keine Person gibt, die haften würde.
  • Schaffung von Schwerpunktbezirkshauptmannschaften in allen Bundesländern, um arbeits- und sozialrechtliche Verwaltungsstrafverfahren effizient und schnell auf regionaler Ebene gewährleisten zu können.
  • Stärkere Einbindung von Europol zur Strafverfolgung.

„Lohn- und Sozialdumping schädigt neben den davon unmittelbar betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die Finanzierung des Staates und der Sozialstrukturen und darüber hinaus den fairen Wettbewerb. Daher braucht es flächendeckende Kontrollen und spürbare Strafen“, bestätigt Univ.-Prof. Dr. Martin Gruber-Risak, Sektionsleiter im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, im Zuge seines Fachreferates.

Damit Kontrollen auch effektiv durchgeführt werden können, braucht es entsprechende Personalressourcen sowohl bei der Finanzpolizei als auch bei den ÖGK-Prüfer:innen, die direkt vor Ort und in den Betrieben Kontrollen durchführen.

Insgesamt standen 27 Anträge und 3 Resolutionen (4 gemeinsame Anträge, 7 Anträge der FSG, 7 Anträge der ÖVP Arbeitnehmer:innen Fraktion, 6 Anträge und 3 Resolutionen der FA-FPÖ und 3 Anträge der AUGE-UG) auf der Tagesordnung. 12 wurden einstimmig gefasst, 4 mehrheitlich, 4 wurden abgelehnt, 2 wurden den zuständigen Ausschüssen und 8 dem Vorstand zugewiesen. 

Auch der Rechnungsabschluss 2025 wurde einstimmig beschlossen.

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