AK Umlage
Pro Monat zahlt jedes AK-Mitglied 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Der AK-Beitrag bei einem mittleren Einkommen beträgt 10 Euro netto im Monat. Der maximale Höchstbeitrag liegt bei 17 Euro netto.
Von diesem Mitgliedsbeitrag befreit sind:
- Krankengeld-Bezieher/-innen
- Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen
- Notstandshilfe-Bezieher/-innen
- Karenzgeld-Bezieher/-innen
- Geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge
- Krankenpflegeschüler/-innen
- Präsenzdiener und Zivildiener
Kontakt
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Arbeiterkammer BurgenlandWiener Straße 7
7000 Eisenstadt
T: 02682 740