AK zieht für Gastro-Mitarbeiter vor Gericht
Verspätete und zu geringe Anmeldung zur Sozialversicherung, kein Dienstzettel, fehlende Lohnabrechnungen und monatelang wurde zu wenig oder gar kein Lohn ausbezahlt. Gemeinsam mit der AK Burgenland zog er vor Gericht, am Ende musste sogar ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Doch die Mühe hat sich gelohnt: Rund 25.870 Euro konnte die AK für ihn erstreiten.Die AK forderte die fehlenden Zahlungen beim Dienstgeber ein, dieser weigerte sich jedoch zu zahlen. Daraufhin löste der Gastro-Mitarbeiter das Dienstverhältnis wegen der fehlenden Zahlungen berechtigt vorzeitig auf. Nach weiterer erfolgloser schriftlicher Intervention, in der zusätzlich noch die Beendigungsansprüche geltend gemacht wurden, wurde schließlich die Klage eingebracht. „Das Gerichtsverfahren zog sich über ein Jahr, erst dann war der Dienstgeber dazu bereit, die ausstehenden Ansprüche zu bezahlen“, so Sugetich. Doch selbst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens war der Rechtsstreit noch nicht vorbei. Die Zahlungsfristen wurden nicht eingehalten – ein Exekutionsverfahren musste eingeleitet werden. „Hier konnten immer nur Teilzahlungen einbringlich gemacht werden. Die letzte wurde dem ehemaligen Angestellten im Juni ausbezahlt“, betont der Experte. Doch schlussendlich konnten für den Arbeitnehmer insgesamt rund 25.870 Euro inklusive Verzugszinsen erstritten werden.