Ein älterer Restaurantfachmann mit Tablett in den Händen
Ein älterer Restaurantfachmann mit Tablett in den Händen © Daniel2000/peopleimages.com, stock.adobe.com

AK zieht für Gastro-Mitarbeiter vor Gericht

Verspätete und zu geringe Anmeldung zur Sozialversicherung, kein Dienstzettel, fehlende Lohnabrechnungen und monatelang wurde zu wenig oder gar kein Lohn ausbezahlt. Gemeinsam mit der AK Burgenland zog er vor Gericht, am Ende musste sogar ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Doch die Mühe hat sich gelohnt: Rund 25.870 Euro konnte die AK für ihn erstreiten.
Die Liste an rechtlichen Verfehlungen ist lang: Von Mai 2022 bis Jänner 2024 war ein gelernter Kellner in einem burgenländischen Hotel- und Gastronomiebetrieb beschäftigt, mit einem Dienstgeber, der es mit seinen Pflichten offenbar nicht sonderlich genau nahm. Die Anmeldung bei der ÖGK erfolgte erst zwei Monate nach Arbeitsbeginn und nicht mit der vereinbarten Lohnhöhe, einen Dienstzettel, zu dessen Ausstellung der Dienstgeber verpflichtet ist, bekam der Mann nie ausgehändigt. Noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses wandte sich der Mann an die Rechtsberatung der AK Burgenland, da ihm sein Chef monatlich 50 Euro zu wenig Lohn ausbezahlte – in einigen Monaten erhielt er sogar gar kein Gehalt. „Bei der Überprüfung zeigte sich dann aber noch ein ganz anderes Problem: Dem gelernten Kellner wurde seine Feiertagsarbeit nicht abgegolten, zudem erhielt er keine Jahresremuneration, also keine Sonderzahlungen“, erklärte AK-Rechtsexperte Mag. Martin Sugetich.

Die AK forderte die fehlenden Zahlungen beim Dienstgeber ein, dieser weigerte sich jedoch zu zahlen. Daraufhin löste der Gastro-Mitarbeiter das Dienstverhältnis wegen der fehlenden Zahlungen berechtigt vorzeitig auf. Nach weiterer erfolgloser schriftlicher Intervention, in der zusätzlich noch die Beendigungsansprüche geltend gemacht wurden, wurde schließlich die Klage eingebracht. „Das Gerichtsverfahren zog sich über ein Jahr, erst dann war der Dienstgeber dazu bereit, die ausstehenden Ansprüche zu bezahlen“, so Sugetich. Doch selbst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens war der Rechtsstreit noch nicht vorbei. Die Zahlungsfristen wurden nicht eingehalten – ein Exekutionsverfahren musste eingeleitet werden. „Hier konnten immer nur Teilzahlungen einbringlich gemacht werden. Die letzte wurde dem ehemaligen Angestellten im Juni ausbezahlt“, betont der Experte. Doch schlussendlich konnten für den Arbeitnehmer insgesamt rund 25.870 Euro inklusive Verzugszinsen erstritten werden.

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