AK-Jurist Mag. Martin Sugetich.
AK-Jurist Mag. Martin Sugetich. © Felder, AK Burgenland

AK erstreitet für Beschäftigten fast 6.000 Euro

Der Arbeitnehmer war als Tischler und Maler bei einem Betrieb im Nordburgenland beschäftigt. Nachdem eine Projektleiterstelle frei wurde, hat er sie übernommen. Ein höheres Gehalt wurde vereinbart, vom Chef jedoch erst acht Monate später bezahlt. Dieser weigerte sich, die Monate nachzuzahlen. AK-Rechtsexperte Mag. Martin Sugetich ging für den Beschäftigten vor Gericht und bekam Recht.
In seiner neuen Funktion als Projektleiter hat er Kunden akquiriert, Kundenbesprechungen und Baustellenkontrollen durchgeführt, Versicherungsabwicklungen und andere qualifizierte Tätigkeiten gemacht. Das dafür mit dem Arbeitgeber vereinbarte Bruttogehalt lag bei 2.900 Euro. Leider sah er davon in den ersten acht Monaten seiner Projekttätigkeit nichts. Er sprach den Arbeitgeber immer wieder darauf an, wurde aber von ihm immer wieder vertröstet. 

Erst nach mehrfacher Reklamation wurde das Gehalt endlich auf die vereinbarte Höhe von 2.900 Euro brutto angehoben und ein schriftlicher Dienstvertrag aufgesetzt, der aber dem Arbeitnehmer nie ausgehändigt wurde. „Außerdem war der Arbeitgeber nicht bereit, die Monate davor nachzuzahlen, obwohl er dazu verpflichtet war und das kollektivvertragliche Mindestgehalt unterschritten wurde“ erklärt Mag. Martin Sugetich, Jurist in der AK Burgenland.

Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, klagte der Arbeitnehmer mithilfe der AK Burgenland die Differenzbeträge ein und bekam Recht. Er muss dem ehemaligen Mitarbeiter 5.923,91 Euro nachzahlen sowie die Prozesskosten übernehmen.

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