Familie mit Kindern
Familie mit Kinder © Studio Romantic, adobe.stock.com

2024 bringt mehr Geld für Familien

Ab Jänner 2024 werden die Familienleistungen um 9,7 Prozent erhöht. Die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, der Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld und auch der „Familienzeitbonus“, also die Geldleistung beim „Papamonat“, werden valorisiert. „Zudem wird die Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld erhöht“, erklärt AK-Juristin, Mag.a Brigitte Ohr-Kapral.

Zu den Neuerungen ab 2024 möchte die AK-Expertin auch die Änderungen für Eltern in Erinnerung rufen, die bereits für Geburten seit 1. November 2023 gelten. 24 Monate Elternkarenz gibt es nur mehr wenn: 

- der andere Elternteil mindestens 2 Monate Karenz in Anspruch nimmt
- jemand Alleinerzieher:in ist
- oder wenn der zweite Elternteil gar keinen Karenzanspruch hat, weil dieser beispielsweise arbeitslos oder selbständig is

Neben der Erhöhung der Familienleistungen wird auch die Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld von € 7800 auf € 8100 erhöht. Das ermöglicht das Ausschöpfen der geringfügigen Beschäftigung auch im Jahr 2024, wenn Eltern zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld dazu verdienen möchten. „Wichtig ist ohnehin immer: Bitte die Elternkarenz vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unterscheiden. Wenn beispielsweise das Kinderbetreuungsgeldkonto beantragt wird, ist unbedingt die mitunter verkürzte Karenzdauer zu beachten“, erklärt Ohr-Kapral.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist die verkürzte Karenzdauer nicht relevant, da Eltern das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ohnehin bis maximal zum 365. Tag bzw. 426. Tag (wenn der 2. Elternteil das Kinderbetreuungsgeld beantragt) erhalten. 

Beim „Papamonat“ muss der „Familienbonus“, also die dazu gehörige Geldleistung, bei der ÖGK beantragt werden. Durch die Verdoppelung des Betrags bereits für Geburten ab 1. August 2023 und die Erhöhung ab 1. Jänner 2024 ergibt sich ein Betrag von € 52,46 täglich, sprich mehr als € 1600 für 31 Tage. 
Aber welche Variante des Kinderbetreuungsgeldes auch gewählt wird, ob „Papamonat“ oder Elternkarenz: Ohr-Kapral: „Wir empfehlen zur besseren Übersicht den AK-Elternkalender. Ein digitalisiertes Tool, um alle arbeits- und sozialrechtlichen Termine und Anträge zu planen!“

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