Pensionistin
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AK klärt auf: 2024 bringt Änderungen bei den Pensionen

2024 ändert sich Positives und Negatives für Arbeitnehmer:innen, die in Pension gehen: Das Frauenpensionsalter steigt in Halbjahresschritten ab 2024 an und die Förderung der Altersteilzeit in der Blockvariante wird schrittweise abgeschafft. Außerdem werden die Pensionen erhöht und wer länger über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, erhält einen höheren Zuschlag.
Das Jahr 2024 ist noch ganz jung, trotzdem gibt es für Arbeitnehmer:innen, die ihren Pensionsantritt gerade vor sich haben, positive und negative Änderungen, die es zu beachten gilt. Die gute Nachricht zuerst: Die Pensionen werden mit 1. Jänner 2024 um 9,7 Prozent erhöht. Versicherte, die ihre Pension 2023 und 2024 antreten, erhalten die volle Erhöhung im nächsten Jahr nach Pensionsantritt, die anteilige Pensionsanpassung (Pensionsaliquotierung), wird für zwei Jahre ausgesetzt.

Auf Druck der AK ist aufgrund der Rekordinflation der letzten beiden Jahre zusätzlich eine Schutzklausel für das Pensionskonto geschaffen worden. Versicherte, die 2024 in Pension gehen, erhalten eine zusätzliche Aufwertung auf ihrem individuellen Pensionskonto, sprich sie bekommen eine höhere Pension. „Allerdings hat die Bundesregierung nicht die volle AK-Forderung übernommen und eine Ausnahme für Korridorpensionen geschaffen: Wer also im Jahr 2024 beabsichtigt, die Korridorpension zu beantragen, sollte sich vorher rechtzeitig beraten lassen“, klärt AK-Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral auf.

Die zweite gute Nachricht: Wer über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet, bekommt seit 1. Jänner statt 4,2 jetzt 5,1 Prozent jährlichen Pensionszuschlag und hat folglich eine höhere Pension. Dies ist insgesamt für drei Jahre möglich. 

Ab 2024 steigt das Pensionsantrittsalter der Frauen an. Das heißt: Das derzeitige Pensionsalter der Frau von 60 wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Jahrgang Jänner bis Juni 1964 hat also folglich bereits Pensionsantrittsalter 60,5 Jahre. Für alle ab 1. Juli 1968 geborenen Frauen ist das Pensionsantrittsalter 65 Jahre. „In den nächsten Jahren steigt daher auch das Antrittsalter bei der Altersteilzeit, aber auch die Korridorpension ist in einiger Zeit für Frauen möglich“ informiert AK-Sozialrechtsexpertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral. 

Leider wird die Förderung der geblockten Altersteilzeit ab 1.Jänner 2024 schrittweise bis einschließlich 2028 gesenkt. Für Altersteilzeitvereinbarungen mit Beginn 2029 entfällt die Förderung zur Gänze, diese Form der Altersteilzeit ist also faktisch damit abgeschafft worden.

Alle Arbeitnehmer:innen in Beschäftigung, die über 55 Jahre alt sind, werden automatisch über den Stand ihres Pensionskontos informiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer: „Sein Pensionskonto sollte man ein Leben lang im Blick haben. Denn Versicherungslücken haben eine lebenslange Auswirkung auf die Pension und kapitalorientierte private Pensionsversicherungen können das gesetzliche, starke Pensionsversicherungssystem nicht ersetzen, das sieht man jetzt wieder deutlich, da die gesetzlichen Pensionen um 9,7 Prozent inflationsangepasst werden“, weist AK-Juristin Ohr-Kapral abschließend drauf hin. 

Das eigene Pensionskonto kann elektronisch mittels ID-Austria eingesehen werden. Und um Ihre ungefähre Höhe Ihrer Pension zu berechnen, hat die AK einen Pensionsrechner entwickelt. 

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