Arbeiten, aber sicher!
Laut Arbeitnehmer:innenschutzgesetz hat der Arbeitgeber eine Sicherheitsvertrauensperson in einem Betrieb zu bestellen, wenn mehr als 10 Mitarbeiter:innen regelmäßig beschäftigt sind. Sie müssen eine 24-stündige Ausbildung absolvieren. Eine solche Ausbildung fand nun in der AK Burgenland statt. „Arbeitnehmer:innenschutz geht uns alle an. Die SVP ist dabei enorm wichtig, denn sie sorgt dafür, das Kolleg:innen sicher arbeiten können und dabei gesund bleiben“, fasst Tamara Leopold, AK-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz zusammen.Das ist eine wichtige Aufgabe aber auch eine große Verantwortung. „Sicherheitsvertrauenspersonen stehen mit dieser Verantwortung nicht alleine da. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, den SVP zuzuhören und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Sie werden im Betrieb aber auch von Betriebsrät:innen unterstützt, wenn solche vorhanden sind. An ihrer Seite steht aber auch das Arbeitsinspektorat, die Arbeitsmediziner:innen und die Gewerkschaften sowie die AK“, betont AK-Vizepräsident Bernd Weiss.
Die nächsten Grundkurse für Sicherheitsvertrauenspersonen finden vom 15. bis 17. September 2026 im BFI-Mattersburg und am 24. bis 26. November 2026 in Kooperation mit der AK im BFI Oberwart statt.
Informationen und Anmeldung finden Sie hier.