Gewerkschaftsfrauen zeigen zum Equal Pay Day die rote Karte für weniger Lohn, ungleiche Bezahlung und geheime Gehälter
Equal Pay Day 2026 © AK Burgenland, AK Burgenland

Burgenlands Frauen verdienen 15,1 Prozent weniger als Männer

Der burgenländische Equal Pay Day findet dieses Jahr am 7. November statt. Das ist jener Tag, ab dem Frauen im Burgenland „gratis“ arbeiten. Der Nachteil liegt bei 15,1 Prozent oder 10.273 Euro. Diesen Tag nehmen Arbeiterkammer und Gewerkschaftsfrauen heuer zum Anlass, um die rasche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich zu fordern. „Die Einkommensschere ist kein neues Problem. Seit Jahren wissen wir, wo die Ursachen liegen und was dagegen getan werden muss. Trotzdem bleibt die notwendige Umsetzung aus. Wir brauchen keine weiteren Ausreden, sondern verbindliche Regeln ohne Schlupflöcher“, fordert AK-Vizepräsidentin und ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Bianca Graf.  
Geringere Entgelte haben Folgen, die weit über das monatliche Einkommen hinausreichen. Sie schmälern die Kaufkraft und die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen. Über das Erwerbsleben betrachtet, verringern sie auch die Bemessungsgrundlagen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Zudem tragen niedrigere Erwerbseinkommen zu niedrigeren Pensionen und einem höheren Armutsrisiko im Alter bei. 

Lohntransparenz statt Gehaltsgeheimnisse
Umso wichtiger ist, dass es ein Instrument gibt, das nachvollziehbare Entgeltstrukturen und klare Auskunftsrechte möglich macht und Entgeltdiskriminierung aufdeckt und beseitigt. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ermöglicht Beschäftigten, Informationen über Entgeltkriterien und die durchschnittliche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu erhalten. Sie sieht außerdem mehr Transparenz bei der Personalsuche, Berichtspflichten und bessere Möglichkeiten vor, Entgeltdiskriminierung aufzudecken. Bleibt Österreich bei der Umsetzung weiter säumig, droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und im weiteren Verlauf können auch Strafzahlungen folgen. „Wichtig ist, dass Teile der Entgelttransparenzrichtlinie bereits jetzt rechtliche Wirkungen entfalten, während die nationale Umsetzung weiterhin ausständig ist. Das schafft Rechtsunsicherheit –gerade auch für Unternehmen, die wissen müssen, welche Verpflichtungen auf sie zukommen und wie sie diese erfüllen sollen“, gibt AK-Expertin Mag.a Gabi Tremmel-Yakali zu bedenken.

Einkommensschere betrifft das gesamte Burgenland
Frauen im Burgenland arbeiten 55 Tage gratis. Männer verdienen laut Statistik im Burgenland 68.135 Euro, Frauen 57.862 Euro.  „Hinter diesen Zahlen stehen Frauen, die tagtäglich dieselbe Leistung erbringen wie Männer, Verantwortung übernehmen und oftmals zusätzlich einen Großteil der Care-Arbeit in der Familie leisten. Das darf nicht länger hingenommen werden“, betont Graf. 

Auch die regionalen Unterschiede sind erheblich: In Eisenstadt beträgt der Einkommensunterschied 17,3 Prozent beziehungsweise 13.268 Euro jährlich. Im Bezirk Güssing sind es 16,7 Prozent oder 10.724 Euro, in Neusiedl am See 16,4 Prozent beziehungsweise 11.689 Euro. In Bezirk Mattersburg liegt der Unterschied bei 16 Prozent oder 10.898 Euro. Im Bezirk Oberwart verdienen Frauen durchschnittlich um 15,3 Prozent oder 9.943 Euro weniger als Männer. In Eisenstadt-Umgebung gibt es einen Unterschied von 10.468 Euro oder 14,6 Prozent, im Mittelburgenland von 8.994 Euro oder 13,7 Prozent und im Bezirk Jennersdorf 7.390 Euro oder 12,2 Prozent. In Rust ist der Unterschied mit 7,2 Prozent oder 4.661 Euro am Geringsten.

Gewerkschaftsfrauen und AK fordern konsequente Umsetzung
ÖGB-Frauen und Arbeiterkammer Burgenland fordern klare gesetzliche Vorgaben, wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sowie eine starke Einbindung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. ÖGB-Landesfrauensekretärin Caroline Kolonovits abschließend: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein Entgegenkommen der Unternehmen, sondern ein Recht. Wer Gleichstellung ernst meint, muss endlich für Transparenz sorgen und die EU-Lohntransparenzrichtlinie vollständig umsetzen.“ 

Was Beschäftigte schon jetzt tun können 
Wer vermutet, für gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt zu werden, kann sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Informations- und Auskunftsrechte der EU-Richtlinie bereits jetzt relevant sein. 

AK und ÖGB-Frauen fordern: 

  • rasche und vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie - Schluss mit der Blockade
  • transparente, objektive, nachvollziehbare und geschlechtsneutrale Kriterien für die Festsetzung von Gehältern, Löhnen sowie für Boni, Zulagen und Prämien
  • wirksame Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Einkommensunterschiede

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